Social Media

»Drecksau« – vom Post zur Kündigung

22. September 2017
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Quelle: © Jeanette Dietl / Foto Dollar Club

Viele Gerichtsentscheidungen zeigen mittlerweile den oft kurzen Weg von leichtfertigen Äußerungen in sozialen Netzwerken zum Verlust des Arbeitsplatzes. In der September-Ausgabe der »Computer und Arbeit« (CuA) gibt Jan A. Strunk einen Überblick zu den aktuellsten Entscheidungen.


Im Arbeitsleben nimmt der Anteil von Social Media-Fällen bei den gerichtlichen Entscheidungen immer weiter zu. Naturgemäß geht es dabei fast immer um Kündigungssachverhalte. Dabei spielen  Äußerungen wie Menschenschinder, Ausbeuter oder Arschloch, die in Social Networks über den Arbeitgeber getätigt werden, eine große Rolle.

Auch mit privaten Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken stellen sich Beschäftigte oft selbst ein Bein. So hatte sich ein Polizist auf Probe mit ärztlichem Attest krankgemeldet, am Tag darauf dann allerdings privat an einem 16 Kilometer langen Hindernislauf teilgenommen. Seine gute Platzierung postete er im Anschluss stolz auf Facebook. Das war’s dann mit der Karriere als Schutzmann. Weitere Gerichtsurteile zeigen, dass schon ein Klick - zum Beispiel das Liken von Hetze gegen Flüchtlinge und Ausländer - das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten kann. Der Umgang mit Social Media geschieht nach wie vor noch recht sorglos.

Social Media am Arbeitsplatz

Soziale Medien eignen sich ebenfalls sehr gut zur Überwachung am Arbeitsplatz, etwa wenn Kunden online die Möglichkeit bekommen, Mitarbeiter zu beurteilen. Hier hat das höchste deutsche Arbeitsgericht zwar ein Mitbestimmungsrecht der Interessenvertretung bejaht. Oft ist das Auffinden der genauen Ansatzpunkte für die Mitbestimmung aber nicht so klar. Auch hierfür stellt das Titelthema der CuA 9/2017 der Interessenvertretung das nötige Rüstzeug bereit.

Mehr lesen bei:

Elina Krause/Carsten M. Müller, Social Media am Arbeitsplatz, in CuA 9/2017, 8 ff. und Jan A. Strunk, »Drecksau« – vom Post zur Kündigung, in: CuA 9/2017, 14 ff.

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