EU-Datenschutz

EU-DSGVO – Durchblick beim neuen Datenschutz

17. März 2017
EU Datenschutz
Quelle: © bluedesign / Foto Dollar Club

Am 25. Mai 2018 wird der Schalter umgelegt und die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung hat das Sagen. Welche einheitlichen Regelungen gelten dann in der EU? Und was bedeutet das für den Beschäftigten-Datenschutz? Die Fachzeitschrift   »Computer und Arbeit« (CuA) verpasst dem vertrackten Thema in der März-Ausgabe ein paar Leitplanken, damit Betriebsräte wissen, wo es lang geht.

Die Datenschutz-Grundverordnung stellt sich an die Spitze einer neuen europäischen Regelungsstruktur. Ihre Ziele sind vor allem ein hoher Datenschutzstandard, aber auch der freie Fluss personenbezogener Daten im Binnenmarkt. Dies soll erreicht werden durch ein einheitliches Datenschutzniveau in Europa, mehr Transparenz und höhere Strafen, durch Instrumente für einen besseren technischen Datenschutz, das Marktortprinzip, also dem Schutz der Betroffenen vor Ort, egal wo die Datenverarbeitung erfolgt, und beispielsweise durch die Datenschutzfolgenabschätzung. Gerade diese neue Folgenabschätzung kann im Kampf für einen besseren Schutz der Beschäftigtendaten zu einer wichtigen Waffe für Betriebs- und Personalräte werden.

Chance für besseren Beschäftigtendatenschutz vertan

Denn der Beschäftigtendatenschutz bleibt auch künftig nur unzureichend geregelt. Die Grundverordnung gibt den Mitgliedsstaaten zwar per Öffnungsklausel die Möglichkeit, diesen wichtigen Bereich zu regeln. Diese Chance hat der deutsche Gesetzgeber aber nicht genutzt. Statt ein echtes Beschäftigtendatenschutzgesetz zu schaffen, das die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter wirksam schützt, hat er es nach den letzten Plänen dabei belassen, den für den Arbeitnehmerdatenschutz zuständigen § 32 des Bundesdatenschutzgesetzes ohne große Änderungen in das neue Anpassungsgesetz zu übernehmen.

Nichtsdestotrotz ist es für Belegschaftsvertretungen höchste Zeit, bestehende Betriebs- und Dienstvereinbarungen - wo nötig und sinnvoll - dem neuen EU-Datenschutzrecht anzupassen.

Mehr lesen bei: Thilo Weichert, EU-DSGVO - ein Überblick, in: CuA 3/2017, 8 ff. Noch kein Abonnent der »Computer und Arbeit« (CuA)? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen! © bund-verlag.de (ol)
AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren