Ausbildung

Flüchtlinge ausbilden und integrieren

20. Juli 2016
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Quelle: Rido_Dollarphotoclub

In vielen Branchen beginnt im August oder September das neue Ausbildungsjahr. Mehr denn je ist es geprägt von der Flüchtlingswelle. Unternehmen und Gewerkschaften wollen helfen, damit junge Flüchtlinge in der Arbeitswelt Fuß fassen. Das geht nur mit einem sicheren Aufenthaltsrecht, das Ausbildung und Berufseinstieg absichert. Klarheit soll das neue Integrationsgesetz schaffen.

Integrationsgesetz sieht Maßnahmen für Azubis vor

Die wichtigsten Regelungen für die Ausbildung: Während einer Ausbildung erhalten Flüchtlinge beispielsweise Schutz vor Abschiebung. Wer seine Ausbildung erfolgreich absolviert, erhält eine Duldung für weitere sechs Monate, um einen Arbeitsplatz zu suchen. Die erfolgreiche Jobsuche belohnt das Integrationsgesetz mit einem Aufenthaltsrecht für zwei Jahre. Wird die Ausbildung abgebrochen, wird eine Duldung für sechs Monate zur Suche eines neuen Ausbildungsplatzes erteilt. Die bisherige Altersbegrenzung für Geduldete von 21 Jahren für den Beginn der Ausbildung entfällt. Asylbewerber dürfen jetzt ihre Berufsausbildung mit Genehmigung der Ausländerbehörde nach drei Monaten und Geduldete ab dem Tag der Duldung beginnen. Die Arbeitsagentur muss nicht zustimmen. Das gilt auch für bestimmte Praktika, Einstiegsqualifizierungen und Berufsvorbereitungen.

Freie Stellen in Handwerk und Industrie

Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) weisen die Ausbildungsplatzbörsen der Handwerkskammern rund 30.000 freie Ausbildungsplätze aus, vier Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Ähnlich ist die Situation bei den Industrie- und Handelskammern, die wie das Handwerk verstärkt Flüchtlinge in Ausbildung bringen möchten. Das Problem: Aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse seien bislang nur recht wenige Asylsuchende in den Ausbildungsbetrieben angekommen, so DIHK-Präsident Eric Schweitzer. Drei von vier Unternehmen seien jedoch bereit, Flüchtlingen Praktika im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens anzubieten. Die Erfolge scheinen bisher allerdings sehr übersichtlich zu sein. Laut eines Berichts der Frankfurter Allgemeinen Zeitung haben die 30 größten Dax-Unternehmen bisher lediglich 54 Flüchtlinge eingestellt.

Gewerkschaften kritisieren Gesetz

Trotz der freien Stellen befürchtet der DGB, dass nicht alle, die eine Ausbildung anstreben, auch einen Platz erhalten werden. »Auf unser Ausbildungssystem warten enorme Herausforderungen. Der Bericht kalkuliert mit einem Bedarf von zusätzlich 96.000 betrieblichen Ausbildungsplätzen«, erklärte Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, anlässlich des im Juni vorgestellten Berichts »Bildung in Deutschland 2016«. Kurzfristig müssten laut Hannack zehntausende Jugendliche mit Sprachkursen und Ausbildungsvorbereitung versorgt werden, spätestens ab 2017 sei mehr Hilfe für Geflüchtete und für Betriebe nötig.

Hier steht seitens Gewerkschaften und Sozialverbänden auch das Integrationsgesetz in der Kritik. Vor allem die geplanten Sanktionen und Vorgaben werden als falsches Zeichen an arbeitswillige Flüchtlinge bewertet. Wer beispielsweise Integrationsmaßnahmen grundlos ablehnt, muss mit  Leistungskürzungen rechnen. In der Kritik stehen auch die 100.000 Minijobs für Flüchtlinge, die im Gesetz vereinbart sind und von Bundesarbeitsministerium und Bundesagentur für Arbeit geschaffen werden sollen.

Für die Bundesregierung sind gute Deutschkenntnisse entscheidend für die Integration. Sprachförderung, Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration müssen deshalb Hand in Hand gehen, heißt es in einer Mitteilung zum Integrationsgesetz. Daher werden seit einigen Tagen berufsbezogene Sprachkurse finanziert. Mehr Informationen zum Thema Flüchtlinge und Ausbildung finden sich auf den Seiten des neuen  Internetportals der Bundesregierung »Integration hilft allen. Deutschland kann das.«

Quelle:

Mitteilungen der Bundesregierung, des DGB und des Zentralverband des Deutschen Handwerks © bund-verlag.de (mst)

Lesetipp:

»Integration von Migranten« von Michaela Böhm in »Arbeitsrecht im Betrieb« 7-8/2016, S. 38 - 41.

Buchtipp:

»Ausbildung und Arbeit für Flüchtlinge - Rechte - Ansprüche - Praxis« von Evelyn Räder, verfügbar ab Oktober 2016 im Bund Verlag.

 

 
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