Urlaub

Freistellung statt Urlaub für Pflegemutter

21. Juni 2016
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Quelle: RioPatuca Images_Dollarphotoclub

Eine Arbeitnehmerin hat keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung für die Zeit, in der sie in ihrer Familie Pflegekinder betreut hat. Ihr Arbeitgeber hatte sie in den Schulferien von Aufgaben freigestellt. Damit ist ihr Urlaubsanspruch erfüllt - so das ArbG Bonn.

Pflegemutter will Urlaubsabgeltung Die Klägerin war Mitarbeiterin in einer Organisation der Jugendhilfe.Das Jugendamt hatte ihr – mit ihrem Einverständnis – mehrere Pflegekinder zur Vollzeitpflege in ihrer Familie zugewiesen. Laut  dem Arbeitsvertrag bestand  ihre Arbeit im Wesentlichen in organisatorische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Betreuung von Pflegekindern,  z. B. Verwaltungsaufgaben. Von diesen Aufgaben hatte ihr Arbeitgeber sie während der Schulferien befreit. Sie war der Auffassung, ihr Arbeitgeber habe ihr während des gesamten Arbeitsverhältnisses  keinen  Urlaub  gewährt,  weil  sie  die  in  ihre  Familie  aufgenommenen Pflegekinder ununterbrochen habe betreuen müssen. Ihr Arbeitgeber war der Ansicht, den Urlaubsanspruch durch die Freistellung während der Schulferien erfüllt zu haben. Urlaubsanspruch durch Freistellung erfüllt Das Arbeitsgericht (ArbG) Bonn wies die Klage ab. Auch das Gericht war der Ansicht, der Klägerin sei der ihr zustehende Urlaub durch die Freistellung schon gewährt worden, die aber lediglich die Verwaltungstätigkeiten umfasst habe. Die Pflicht zur Betreuung, Erziehung und Pflege der von der Klägerin in ihre Familie aufgenommenen Kinder ergebe sich demgegenüber nicht aus dem Arbeitsvertrag, sondern daraus, dass die Klägerin mit der Aufnahme der Pflegekinder zum Teil die Personensorge für diese übernommen habe. Für diese Aufgaben hatte die Klägerin neben der von der Beklagten gezahlten Arbeitsvergütung ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes Erziehungsgeld erhalten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle:

ArbG Bonn, 08.06.2016 – 5 Ca 2733/15 EU ArbG Bonn, Pressemitteilung vom 17.06.2016 © bund-verlag.de (ck)
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