Mitbestimmung

Gefahren beim Fitness-Tracking im Büro

10. Februar 2017
fitness-957115_1920-1
Quelle: pixabay

Immer mehr Unternehmen tun etwas für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. So weit so gut. Nur: Nicht selten kommen bei den betrieblichen Fitness-Challenges technische Hilfsmittel (Wearables) zum Einsatz. Der Betriebsrat ist gefordert, seine Mitbestimmung auszuüben und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Standards zu überwachen.


Ob Schrittzähl-Challenges unter Kollegen, Laufgruppen für die Mittagspause, gesunde Kantinenkost oder unternehmenseigene Studios. Es gibt viele Möglichkeiten, Fitness und Sport spielerisch in den Berufsalltag zu integrieren. Der Einsatz elektronischer Hilfsmittel wird dabei immer beliebter. Insbesondere Fitness-Armbänder liegen derzeit voll im Trend. Jeder Schritt, jeder Herzschlag und jede noch so kleine Anstrengung werden dabei genauestens protokolliert.

Doch Vorsicht ist geboten: Diese höchst sensiblen Gesundheitsdaten werden rundum protokolliert. Informationen, die nicht für Dritte (schon gar nicht für den Arbeitgeber) bestimmt sind und datenschutzrechtlich nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Arbeitnehmers erfasst werden dürfen. Wichtig: Der Betriebsrat ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zwingend zu beteiligen, denn beim Einsatz von Geräten und Apps zur Gesundheitsvorsorge handelt es sich um „technische Ein-richtungen“, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

UNSER TIPP:

Die Nutzung von Gesundheitsdaten im Betrieb ist eines der zentralen Themen der Betriebsräte Sommertagung vom 19. – 23. Juni 2017. Namhafte Experten werden konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und praktische Tipps für die Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen geben; u.a. mit Günter Wallraff, Dr. Stefan Frädrich, Lea Hampel, Prof. Wolfgang Däubler. Mehr unter www.afa-seminare.de/sommertagung oder im Flyer zur Veranstaltung: arbeit.gesundheit.gestalten. © bund-verlag.de (ls)
AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

Inklusion Familie Rollstuhl Behinderung Gleichstellung Sonnenuntergang Gruppe
Rehabilitation - Aus den Fachzeitschriften

20 Jahre BEM

Dollarphotoclub_82076822
Tarifliche Ausschlussklausel - Rechtsprechung

Inflationsausgleichsprämie während der Altersteilzeit?