Arbeitsschutz

Gefahren lauern auch im Büro

29. Juni 2017
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Quelle: Andrey Popov_Dollarphotoclub

Nicht nur zwischen Förderband und Hochofen wird die Gesundheit von Beschäftigten strapaziert. Auch Beschäftigte, die an Bildschirmen sitzen, können ein Lied davon singen: Der Rücken schmerzt, die Augen brennen oder laute Geräusche machen unkonzentriert. Hier das Wichtige zur Gefährdungsbeurteilung bei Büroarbeitsplätzen aus dem Titelthema der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 7-8/2017.

Die Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) seit 1996 verpflichtet Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Der Grund: Sie müssen Gefahren für die Beschäftigten, die mit der Arbeit verbunden sind, ermitteln. Und die Arbeitgeber müssen die nötigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ermitteln und ergreifen. Traurige Realität: Die Mehrheit der Arbeitgeber führt keine Gefährdungsbeurteilungen durch.

Gefährdungsbeurteilungen sind immens wichtig

Und das, obwohl die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitnehmer von hoher Bedeutung ist. Der Arbeitgeber hat also keine Wahl, sondern muss aktiv werden, wenn die Gesundheit gefährdet ist. Dafür reicht es aus, dass die Gefährdungsfaktoren eine Schädigung oder Beeinträchtigung der physischen und psychischen Gesundheit hervorrufen können. Eine unmittelbare Gefahr der Gesundheit ist nicht erforderlich.

Viele Faktoren machen Büroarbeit gefährlich

Gerade bei den Arbeitsbedingungen auf Büroarbeitsplätzen ist es wichtig, durch Gefährdungsbeurteilungen mögliche Gefährdungen festzustellen, weil in diesem Bereich viele verschiedene Faktoren eine Gesundheitsgefährdung begründen können. Daher müssen sich Arbeitnehmervertretungen unter Beachtung der Besonderheiten, die an Büroarbeitsplätzen anzutreffen sind, für eine Durchführung der Gefährdungsbeurteilung einsetzen.

Wie die Mitbestimmung des Betriebsrats genau aussieht und welche Methoden und Maßnahmen effektiv sind, das beschreibt AiB-Autor Manfred Wulff im Beitrag »Gefahren lauern auch im Büro« in AiB 7-8/2017, ab S. 17. Noch kein Abonnent der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB)? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen!

© bund-verlag.de (CS)

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