Arbeitskampf

Lufthansa droht Piloten-Streik

15. November 2016
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Quelle: © The Photos / Foto Dollar Club

Die Vereinigung Cockpit (VC) hat in Frankfurt das Scheitern der Verhandlungen über die Vergütung des Cockpitpersonals der Lufthansa erklärt. Damit ist ab sofort bei Lufthansa und Lufthansa Cargo mit Streiks zu rechnen.Die Fluggesellschaft reagiert empört.

»Reallohnverzicht ist in Zeiten, in denen ein Unternehmen Gewinne schreibt, nicht akzeptabel«, sagte Ilja Schulz, VC-Präsident, Zur Ablehnung eines Schlichtungsangebots seitens der Lufthansa. Die Piloten-Gewerkschaft kritisiert, dass es seit mehr als fünf Jahren für die Piloten der Lufthansa keine Gehaltsanpassung mehr gegeben habe, während das Unternehmen im gleichen Zeitraum einen Gewinn von über fünf Milliarden Euro eingefahren habe.

Mit ihrer Forderung von durchschnittlich 3,66 Prozent pro Jahr - also tund 20 Prozent insgesamt - orientiert sich die VC an der Gehaltsentwicklung aller Arbeitnehmer in Deutschland für diesen Zeitraum, heißt es in einer Stellungnahme der Gewerkschaft.

Nach der Streikankündigung der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat Lufthansa die Gewerkschaft zu weiteren Gesprächen aufgefordert. Es sei absolut unverständlich, warum die VC Streiks androhe, die auf dem Rücken der Kunden ausgetragen würden, anstatt eine Schlichtung anzustreben, sagte Bettina Volkens, Vorstand Personal und Recht der Deutschen Lufthansa AG.

Lufthansa bietet laut VC eine Nullrunde an. Nicht einmal der Kaufkraftverlust würde demnach ausgeglichen werden, während der Konzern im Schnitt über eine Milliarde Euro Gewinn pro Jahr gemacht hat, so die Gewerkschaft. Die Fluggesellschaft spricht unterdessen von einem Erhöhungsangebot von 2,5 Prozent.

Der Vergütungstarifvertrag für die Konzern-Piloten war im Frühjahr 2012 ausgelaufen.Seitdem gab es bereits 13 Streikwellen, mit denen die VC ihre Forderungen durchzusetzen versuchte.

Damit ein Streik rechtmäßig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Der Streik muss um eine gesetzlich zulässige Tarifregelung geführt werden; Kampfziel muss also der Abschluss eines Tarifvertrages sein.
  • Der Streik muss von einer Gewerkschaft organisiert und geführt werden.

  • Der Streik muss sich gegen die andere Tarifvertragspartei richten.
  • Der Streik darf nicht gegen die Friedenspflicht eines Tarifvertrages oder eine Schlichtungsvereinbarung verstoßen, d. h. es darf keine gültige tarifvertragliche Regelung bestehen.

  • Der Streik darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
  • Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein. Insbesondere müssen alle anderen Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein (sog. ultima-ratio-Prinzip). Allerdings werden während der Tarifverhandlungen kurzzeitige Arbeitsniederlegungen, sog. Warnstreiks, für zulässig erachtet. (aus AiB:Assist: Betriebsrats-Lexikon (Koll/Koll): Arbeitskampf)
© bund-verlag.de (mst)
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