Arbeitskampf

Sind Krankmeldungen eine zulässige Streikmaßnahme?

04. November 2016
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Quelle: © The Photos / Foto Dollar Club

Bei TUIfly kam es kürzlich zu Flugausfällen und massiven Verspätungen. Grund waren zeitgleiche Krankmeldungen von Kabinen- und Cockpit-Personal. Das Unternehmen hatte Umstrukturierungspläne angekündigt. Die Mitarbeiter trieb die Sorge um, dass es zu schlechteren Arbeitsbedingungen und Jobverlusten kommen könnte. Ist Krankmelden eine zulässige Streikmaßnahme? Welche Risiken sind damit verbunden? Wir haben den Tarifexperten Peter Berg befragt.

1. Hat es sich bei diesen Krankmeldungen der Arbeitnehmer um eine Streikmaßnahme gehandelt?

Peter Berg:  Wegen der massiven Auswirkungen auf die Flugpläne wurden darüber in der Öffentlichkeit wiederholt Mutmaßungen angestellt. Teilweise wurde den Beschäftigten unterstellt, sie hätten durch die Krankmeldungen einen verdeckten Streik organisieren wollen. Derartige Unterstellungen sind meiner Auffassung nach fehl am Platz. Individuelle Krankmeldungen stellen keinen Streik dar.

2. Was hat denn Ihrer Einschätzung nach zu den gehäuften Krankmeldungen geführt?

Peter Berg: Die Gründe dürften vor allem bei den sich verschlechternden Arbeitsbedingungen zu suchen sein. Wenn etwa zu ständig steigenden Anforderungen, der Zunahme von Stress, Personaleinsparungen und einem ohnehin schon schwierigen Arbeitsklima die akute Angst um den Job hinzutritt, führt dies nicht selten bei vielen betroffenen Beschäftigten zu Erkrankungen. Bei TUIfly wurden die Pläne des Managements lange geheim gehalten und dann - an Gewerkschaften und Interessenvertretungen vorbei - überraschend über die Medien bekannt gemacht.

3. Sind also gehäufte Krankmeldungen rechtlich immer in Ordnung?

Peter Berg: Das hängt meiner Auffassung nach davon ab, ob die Beschäftigten tatsächlich erkrankt sind, oder ob eine Erkrankung lediglich vorgetäuscht wird. Liegt eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor, die bei Bedarf durch eine entsprechende ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden kann, besteht für die der Beschäftigten keine Arbeitspflicht. In diesem Fall ist die Krankmeldung rechtmäßig, auch zwar auch dann, wenn derartige Krankmeldungen von zahlreichen Beschäftigten gehäuft bzw. zeitgleich erfolgen. Das kann z.B. dann passieren, wenn Beschäftigte vorher trotz einer Erkrankung wiederholt bzw. über einen längeren Zeitraum zur Arbeit gegangen sind, etwa aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.

4. Welche Risiken bestehen, wenn eine Erkrankung vorgetäuscht wird?

Peter Berg: Das Vortäuschen einer Erkrankung stellt eine erhebliche Arbeitsvertragsverletzung dar, die die Einbehaltung der Entgeltfortzahlung und sogar die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach sich ziehen kann. Hier ist allerdings der Arbeitgeber beweispflichtig.

5. Ist es zulässig, kollektive Krankmeldungen zu organisieren, um Tarif- oder sonstige Forderungen gegen die Arbeitgeberseite durchzusetzen?

Peter Berg: Derartige Aktionsformen sind unter der Bezeichnung »sick-out« oder »go-sick« bekannt, beispielsweise aus den USA. In Deutschland gelten sie als rechtswidrig. Eine ähnliche Aktion, der sogenannte »Fluglotsenstreik«, wurde in den 1970er-Jahren durch den Bundesgerichtshof für sittenwidrig erklärt und ein Schadenersatzanspruch des betroffenen Arbeitgebers anerkannt.

 

Der Interviewpartner:

 

Peter Berg

Rechtsanwalt, Justitiar des Landesbezirks NRW der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Ehrenamtlicher Richter am BAG.

 

 

Lesetipp der Online-Redaktion:

Die Gewerkschaft für Flugsicherung muss Schadensersatz zahlen. Warum das Streikurteil des BAG unzumutbar ist lesen Sie hier.

Buchtipp der Online-Redaktion:

 

Peter Berg, Eva Kocher, Dirk Schumann

Tarifvertragsgesetz und Arbeitskampfrecht Kompaktkommentar 2015, 1070 Seiten, gebunden, 5. Aufl. ISBN: 978-3-7663-6420-3

 

 

Verlag: Bund-Verlag

Ladenpreis: 98,- €

 

 

 

  © bund-verlag.de (ls)

 

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