Beruf und Familie

Spielräume für Beschäftigte

24. Mai 2017
Familie_3_76220287
Quelle: © Robert Kneschke / Foto Dollar Club

Neue Arbeitszeitmodelle ermöglichen Beschäftigten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie eine Anpassung der Arbeitszeit an persönliche Lebensphasen. Wir stellen interessante Optionen vor. Eine davon: Das Wahlmodell der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Gudrun Giese beschreibt in der AiB 5/2017 (S. 10-13) , warum die drei Varianten den Wünschen der Bahn-Beschäftigten sehr nahe kommen.

Es steht kurz vor der Umsetzung in die Praxis: Das Wahlmodell der EVG. Sie hat 2016 mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) einen Tarifvertrag abgeschlossen, der den Beschäftigten ab 2018 drei Wahlmöglichkeiten im Bereich der Arbeitszeit einräumt.

Verschiedene Varianten

Die erste Variante besagt dabei, dass die Arbeitszeit bleibt wie sie ist, der Beschäftigte jedoch 2,6 Prozent mehr Entgelt bezieht. Variante zwei sieht sechs zusätzliche Urlaubstage vor, und die dritte Variante steht für eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde.

DB-Beschäftigte können auswählen

„Wir haben im vergangenen Sommer unsere Mitglieder befragt und dabei ein klares Unentschieden zwischen Arbeitszeitreduktion, mehr Urlaub und mehr Entgelt erhalten“, sagt Regina Rusch-Ziemba, stellvertretende Vorsitzende der EVG. „Auf dieser Grundlage ist der Tarifvertrag zustande gekommen, der den Beschäftigten zutraut, selbst entscheiden zu können, welche der drei Möglichkeiten am besten in die jeweilige Lebenssituation passt.“

Neueinstellungen nötig

Da vor allem die Variante, sechs zusätzliche Tage Urlaub zu wählen, einigen Bedarf an Neueinstellungen nach sich zieht, werden die Beschäftigten der Deutschen Bahn im Lauf dieses Jahres aufgefordert, sich für eine der drei Varianten zu entscheiden. „Wir haben mit der DB AG auch ein Monitoring vereinbart, damit wir einen Überblick erhalten, wer sich für welche Option entscheidet“, erklärt Claudia Dunst, Tarifsekretärin der EVG.

Vereinbarungen auch für Private

Möglich wurde der Abschluss des Tarifvertrages, weil die EVG im DB-Konzern sehr stark vertreten ist. Gleichwohl setzt die Gewerkschaft darauf, in Zukunft auch mit Privatbahnen vergleichbare Tarifvereinbarungen abzuschließen. »Das grundsätzliche Interesse ist da, denn wer seinen Beschäftigten individuelle Entscheidungsmöglichkeiten zugesteht, gilt als attraktiver Arbeitgeber.«

Welche Modelle derzeit noch diskutiert werden und wie der gesetzliche Rahmen dafür aussieht, beschreibt AiB-Autorin Gudrun Giese im Beitrag »Mehr Freiraum für Beschäftigte“ in der AiB 5/2017 ab S. 10«.

(CS)

 

   
AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren