Gesundheitskosten

Steigende Last für Arbeitnehmer

02. November 2016
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Quelle: robin_art_Dollarphotoclub

Abhängig Beschäftigte müssen zunehmend mehr für Gesundheit und Pflege ausgeben: Nur sie zahlen die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und tragen immer mehr Gesundheitskosten auch privat. Außerdem schlagen Einkommenseinbußen beim Bezug von Krankengeld zu Buche. Knut Lambertin, Referatsleiter für Gesundheitspolitik beim DGB-Bundesvorstand,  hat die jetzigen und künftigen finanziellen Belastungen in der »Sozialen Sicherheit«, Heft 10–11/2016, berechnet.


Seit 2011 sind die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 7,3 Prozent festgeschrieben. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dagegen darüber hinaus noch einen Zusatzbeitrag aufbringen. Im Schnitt liegt dieser derzeit bei 1,1 Prozent. Die Ausgaben der Kassen steigen aber schneller als die Einnahmen – etwa wegen zunehmender Kosten für Medikamente oder neue gesetzliche Aufgaben. Die steigenden Kosten müssen die Arbeitnehmer aber allein tragen: durch immer höhere Zusatzbeiträge.

Derzeit zahlt ein sozialversicherter Durchschnittsverdiener im Schnitt schon fast 400 Euro (398,94 Euro) im Jahr für den Zusatzbeitrag. 2020 könnten es – unter Berücksichtigung der Lohnsteigerungen – schon 910 Euro sein. Insgesamt zahlten die Arbeitnehmer 2014 rund 65,85 Mrd. Euro an Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und 15,8 Mrd. Euro an Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung (unter Einrechnung des Ausgleichs für den entfallenen Feiertag Buß- und Bettag).

Doch damit nicht genug. Dazu kommen noch weitere Gesundheitskosten, die nicht (mehr) von der Kranken- oder Pflegeversicherung getragen werden: zum Beispiel Zahnersatz für Erwachsene, Zuzahlungen für Arzneien, Heil- und Hilfsmittel und vieles mehr. Im Jahr 2014 gaben die privaten Haushalte dafür insgesamt 43,2 Mrd. Euro aus.

Außerdem flossen zusätzlich 7,8 Mrd. Euro in private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen, die abhängig Beschäftigte abschießen (müssen), um sich gegen hohe selbst zu zahlende Gesundheitskosten – z.B. für Zahnersatz oder Pflege – abzusichern.

Zu den finanziellen Lasten für Beschäftigte zählen auch Einkommensverluste, die für Langzeitkranke mit dem Bezug von Krankengeld von der Krankenkasse einhergehen. Denn dieses deckt nur etwa 70 Prozent des regulären Bruttoverdienstes ab. Insgesamt mussten betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so im Jahr 2014 auf etwa 4,5 Mrd. Euro verzichten.

Unter dem Strich hatten die Arbeitnehmer 2014 Gesundheits- und Pflegekosten von 137 Mrd. Euro und die Arbeitgeber nur Kosten von 74 Mrd. Euro. 65 Prozent der Gesundheits- und Pflegeausgaben entfielen demnach auf die abhängig Beschäftigten und nur 35 Prozent auf die Arbeitgeber.

Wie diese Zahlen zustande kommen, wie sich die Gesundheitsausgaben künftig entwickeln werden und was sich bei der Kostenverteilung ändern muss, erläutert Knut Lambertin in der Ausgabe 10–11/2016 der Sozialen Sicherheit. Noch kein Abonnent der »Sozialen Sicherheit«? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen!

© bund-verlag.de (HN)
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