Bundesteilhabegesetz

»Wir haben mehr erwartet«

17. August 2016
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Quelle: © momius / Foto Dollar Club

Wird der Entwurf des Teilhabegesetzes wie geplant umgesetzt, könnten mehr Schwerbehindertenvertreter freigestellt sein. Alfons Adam, Konzern-Vertrauensperson der Daimler AG, sieht einige Haken und Ösen in der Regelung, die zunächst wie eine Verbesserung daherkommt. Mit der Zeitschrift »Gute Arbeit« (GA) hat er in der Ausgabe 7-8/2016 über seine Sorgen gesprochen.


Die vorläufige Bilanz von Alfons Adam »zum großen sozialpolitischen Reformvorhaben« fällt durchwachsen aus. Die Integrationsvereinbarung zum Beispiel heißt künftig vielleicht Inklusionsvereinbarung, doch sie wird nicht erzwingbar wie eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Die Zeitschrift »Gute Arbeit« wollte von einem betrieblichen Praktiker erfahren, wie das geplante Bundesteilhabegesetz bei den Schwerbehindertenvertretungen ankommt – etwa die erleichterte Freistellung für die SBV-Aufgaben. Sie konnte Alfons Adam für ein Interview gewinnen. Die erfahrene Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei Daimler in Bremen ist auch Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung der Daimler AG und zudem Vorsitzender des Arbeitskreises der Schwerbehindertenvertretungen in der Deutschen Automobilindustrie. Adam kennt die Debatten, die es seit 2010 im Vorfeld des Gesetzesentwurfes gab. Er hat in Gremien und Ausschüssen mitgewirkt, im Verbund mit vielen Kolleginnen und Kollegen politisch beraten und über die betriebliche Realität informiert. Hier Auszüge aus dem Interview.

Gewerkschaften und Schwerbehindertenvertretungen (SBV) haben sich intensiv für eine erleichterte Freistellung der SBV eingesetzt. Wie kommt der Entwurf des Gesetzes bei Ihnen und bei anderen Praktikern an?

Die Idee klingt gut. Zurzeit können wir ab 200 schwerbehinderten Beschäftigten vollständig von unserer Arbeitsverpflichtung freigestellt werden. Die Schwelle 100 Beschäftigte wäre ein qualitativer Sprung, keine Frage. Unsere Aufgaben haben im demografischen Wandel und im Zusammenhang mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement eher zugenommen. Aber was heißt das in der Praxis, wenn die Vertrauensperson zum Beispiel bei einem Mittelständler beim Chef aufschlägt und sagt: Wir haben jetzt 100 schwerbehinderte Beschäftigte, um die ich mich kümmern muss. Ich möchte dafür freigestellt werden. Und der Chef sagt: Nö. Dann passiert oft nichts. Die SBV kann nichts rechtlich durchsetzen oder erzwingen. Sie könnte allenfalls zum Betriebsrat gehen und den um Unterstützung bitten. Aber de facto hat der Gesetzgeber alles beim Alten gelassen: Das Sozialgesetzbuch IX ist eine Gesetz, dessen Nichtbeachtung keine Rechtsfolgen und Konsequenzen hat. Wenn der Arbeitgeber sich nicht daran hält, beißt sich die SBV die Zähne aus. Wir haben mehr erwartet.

Angenommen das klappt mit der Freistellung ab 100 schwerbehinderten Personen. Das wäre doch eine Verbesserung?

Ein Beispiel aus der Praxis: Mein Daimler-Werk in Bremen, dessen freigestellte Vertrauensperson ich bin, hat 1000 schwerbehinderte Beschäftigte. Nach dem Gesetzentwurf könnte ich neun Stellvertreter zur SBV-Arbeit heranziehen. Immer einen für 100 Schwerbehinderte. Zurzeit arbeite ich mit fünf gut qualifizierten Leuten. Was soll ich mit neun Stellvertretern anfangen, wenn nur der erste auf Fortbildung darf und der Rest für seine komplexen Aufgaben nicht qualifiziert ist. Bei der SBV-Arbeit geht es um Rechtsberatung, Unterstützung in diffizilen Verfahren, Entsendung in betriebliche Ausschüsse, Mitarbeit beim BEM und so weiter. Wir brauchen Regelungen für alle Schwerbehindertenvertretungen, die rechtlich verbrieft, in der Praxis gelebt werden und handhabbar sind.

Der Gesetzentwurf sieht eine Inklusionsvereinbarung vor, statt der alten Integrationsvereinbarung, die eine SBV mit dem Arbeitgeber abschließen kann. Was ist neu daran?

Im Entwurf ist neu, dass das Integrationsamt am Abschluss einer solchen Vereinbarung mitwirken soll. Fakt ist: Einige Arbeitgeber lassen sich auf die Verhandlungen gar nicht ein. Vielleicht machen sie eher mit, wenn das Integrationsamt auch am Tisch sitzt. Dann liegen diese guten Absichtserklärungen meist in der Schublade und werden im Betrieb nicht gelebt. Davon berichten mir die Vertrauenspersonen ständig. Die SBV kann machen was sie will, aus irgendeinem Grund ist es gerade nicht die Zeit, die Gelegenheit, der passende Anlass, etwas pro Inklusion zu unternehmen. Und die SBV kann auch hier nichts erzwingen.

Was wäre die Alternative zum zahnlosen Tiger Inklusionsvereinbarung?

Sie sollte im Betrieb rechtlich verbindlich werden wie eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Hält sich der Arbeitgeber nicht an das Vereinbarte, kann eine Einigungsstelle angerufen werden. Der Ausweg, zu dem ich rate, ist eine Vereinbarung, die SBV und Betriebsrat gemeinsam aushandeln und die Rechtskraft erhält. Das ganze Interview, abgedruckt in »Gute Arbeit« 7-8/2016 (S. 57-59), können Interessierte hier auch online lesen.

Weitere Informationen

In der Zeitschrift »Gute Arbeit«, Rubrik »Prävention und Teilhabe« finden interessierte Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte laufend Informationen und Handlungshilfen zur betrieblichen Teilhabe in Recht und Praxis – auch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Für die Online-Ausgabe registrierte Abonnent(inn)en der Zeitschrift können im Archiv auf alle Ausgaben und Beiträge ab 1/2012 kostenfrei zugreifen: www.gutearbeit-online.de. Noch kein Abonnent der Zeitschrift »Gute Arbeit« (GA)? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen!

Der Interviewpartner:

 

Alfons Adam

ist Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei der Daimler AG in Bremen, zudem Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung von Daimler. Seit sechs Jahren ist er Vorsitzender des Arbeitskreises der Schwerbehindertenvertretungen in der Deutschen Automobilindustrie.

 

 

 

 

 

Lesetipp der Online-Redaktion:

»Teilhabegesetz – Besser geht immer« © bund-verlag.de (BE)

 

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