Software für die BR-Wahl

Wahl ohne Fehler

24. Mai 2017

Jede Menge juristischer Fallstricke lauern bei der Betriebsratswahl. Damit sie unkompliziert und rechtssicher über die Bühne geht, helfen die  Wahlunterlagen mit einer speziellen Software aus dem Bund-Verlag. Die Redaktion der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) hat Praktiker dazu befragt.

 

Fristen, Quoten, Größen – wichtige Themen bei der Wahl, aber leider für juristische Laien nicht immer leicht zu durchschauen. Die Wahlunterlagen aus dem Bund-Verlag beinhalten eine Software, die dem Wahlvorstand komplizierte Berechnungen abnimmt. Betriebsrat Bernd Fuhrmann und die Anwälte Peter Berg und Micha Heilmann erklären die Details.

Bernd Fuhrmann ist stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der United Parcel Service Deutschland S. à r.l. & Co. OHG in Troisdorf bei Köln.

 

Wie hilft die Software dem Wahlvorstand in Eurem Unternehmen?

Bernd Fuhrmann: Der Wahlvorstand hat die Software schon bei der Betriebsratswahl 2014 eingesetzt und damit gute Erfahrungen gemacht. Die Mitglieder des Wahlvorstands sind ganz normale Arbeitnehmer, die in aller Regel wenig mit Gesetzestexten und deren Anwendung zu tun haben. Der klare Aufbau der Software ermöglicht ein fast spielerisches Herangehen an die hochkomplexe Materie und trägt dazu bei, die Angst vor der Aufgabe in Grenzen zu halten. Von den komplizierten Berechnungen im Hintergrund merkt der Nutzer ja nichts. In einem Betrieb wie unserem mit über 3.000 Beschäftigten, die an allen Wochentagen und rund um die Uhr arbeiten, noch dazu in zwei Betriebsstätten, braucht der Wahlvorstand viele Mitglieder. Natürlich werden diese für ihre Aufgabe geschult, und es sind auch Kollegen dabei, die sich nicht zum ersten Mal der Herausforderung stellen. Trotzdem ist eine korrekte Anwendung der gesetzlichen Regeln am einfachsten mithilfe einer gut gemachten Software sicherzustellen.

Gerade die Fristenberechnung ist ja hoch komplex – was leistet da die elektronische Unterstützung?

Bernd Fuhrmann: Die Fristenberechnungen beruhen auf Vorgaben, die zum Teil im Betriebsverfassungsgesetz, zum Teil in der Wahlordnung zu finden sind. Nicht etwa alle übersichtlich an einer Stelle, sondern auf mehrere Paragrafen verteilt – es ist fast wie Ostereier suchen. Selbst wer mit einer sorgfältig erstellten manuellen Checkliste arbeitet, läuft Gefahr, dass sich kleine Rechenfehler einschleichen – die fatale Auswirkungen haben. Neue Wahlvorstandsmitglieder stehen hier vor einer wirklich riskanten Aufgabe. Der Einsatz einer von Experten entwickelten und vor allen Dingen geprüften Software gewährleistet die gewünschte und erforderliche Sicherheit. [caption id="attachment_1069" align="alignright" width="150"] Peter Berg ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und war bis April 2017 Justiziar des ver.di Landesbezirks Nordrhein-Westfalen.[/caption]

Was nimmt einem die Software bei der Fristenberechnung im Detail alles ab?

Peter Berg: Das Berechnungsprogramm nimmt es  dem Nutzer ab, die zu beachtenden Fristen in den Wahlvorschriften ausfindig zu machen und korrekt zu berechnen. Die Software ist in der Lage, einen kompletten Wahlkalender zu erstellen – mit allen relevanten Terminen, zuverlässig richtig berechnet und angepasst an die individuellen Verhältnisse in einem bestimmten Betrieb. Der Nutzer gibt vor, wovon die Software bei der Berechnung ausgeht: Soll die Berechnung zum Beispiel nach dem feststehenden Ende der Amtszeit des bestehenden Betriebsrats erfolgen oder nach einem (oder mehreren) vom Nutzer gewählten Wahltag(en)? Die Fristenberechnung mit der Software schaltet damit eine der folgenschwersten Fehlerquellen beim Durchführen der Betriebsratswahl aus – ein immenser Vorteil! Bereits die Vielzahl der Fristen stellt für den Wahlvorstand bei der manuellen Berechnung eine Herausforderung dar. Hinzu kommt, dass auch danach unterschieden werden muss, ob die Fristen nach Wochen, Kalendertagen oder Arbeitstagen zu berechnen sind. Schließlich sind die Auswirkungen von Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zu beachten. Werden hier Fehler gemacht, kann dies zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führen. [adrotate group="2"]

Zahlreiche Fallstricke lauern ja auch bei der Frage der Ermittlung des Wahlergebnisses – wie hilft die Software hier?

Bernd Fuhrmann: Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes in 2001 hat mit der Einführung der Geschlechterquote (Das Geschlecht, das zahlenmäßig in der Gesamtbelegschaft eines Betriebs in der Minderheit ist, ist bei der Verteilung der Sitze im Betriebsrat zwingend zu berücksichtigen. § 15 Abs. 2 BetrVG dient der Gleichstellung von Männern und Frauen) für nicht zu unterschätzende Komplikationen gesorgt. In unserem Betrieb gab es immer Listenwahlen mit vielen Listen – schon alleine die Anwendung des D’Hondt-Verfahrens (Sitzzuteilungsverfahren mit dem Wählerstimmen in Mandate umgerechnet werden) sorgt für Stolperstellen. Die Software unterstützt den Wahlvorstand hier immens. Also: Per Mausklick zum korrekten Ergebnis! Nach Eingabe der Anzahl der beschäftigten Männer und Frauen wird sofort ausgegeben, wie viele Sitze das Minderheitengeschlecht mindestens im Betriebsrat erhalten muss. Und wenn der Wahlvorstand die unterschiedlichen Listen in der Software anlegt, kann er sich direkt die Zusammensetzung des Betriebsratsgremiums errechnen lassen. Den meisten Nutzern ist ja der genaue Rechenweg des D’Hondtschen- Wahlverfahrens fremd. Da erzeugt der Softwareeinsatz Vertrauen. [caption id="attachment_1068" align="alignright" width="150"] Micha Heilmann ist Rechtsanwalt und Leiter der Rechtsabteilung der Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gaststätten in Berlin.[/caption]

Warum ist das rechtlich so komplex und wo liegen die Schwierigkeiten?

Micha Heilmann: Das Minderheitengeschlecht ist bei der Vergabe der Betriebsratssitze zwingend zu berücksichtigen – das erschwert das Feststellen des Wahlergebnisses. Denn es kann sein, dass ein Bewerber mit einer größeren Stimmenzahl seinen Anspruch auf einen Betriebsratssitz verliert – zu Gunsten eines Bewerbers mit einer geringeren Stimmenzahl, der aber dem Minderheitengeschlecht angehört. Noch komplexer wird es, wenn mehrere Vorschlagslisten zur Wahl standen. Dann muss die rechtlich vorgeschriebene Anzahl der Betriebsratssitze für das Minderheitengeschlechtunter Umständen listenübergreifend  gesichert werden (sogenannter Listensprung). Die Software hat eine automatische Updatefunktion.

Worin liegt der praktische Nutzen?

Peter Berg: Einschlägige Änderungen von Gesetzen oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung können Auswirkungen auf die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratswahl haben. Mit der Updatefunktion arbeiten wir derartige Änderungen nachträglich in die Software ein – so bleibt sie garantiert aktuell und rechtssicher.

Neu in der Wahlsoftware 2018 ist die Möglichkeit, in die einzelnen Module der Software und in die Wahlunterlagen berechnete Termine und erfasste Daten zu importieren. Was bringt das dem Wahlvorstand?

Micha Heilmann: Kurz gesagt: Zeitersparnis und Rechtssicherheit! Der Wahlvorstand muss die in einem der Module berechneten Werte (zum Beispiel Größe des Betriebsrats) oder Eingaben (zum Beispiel eingereichte Listen) nicht in anderen Modulen erneut berechnen lassen oder eingeben, sondern kann durch das Anklicken der Funktion »Werte übertragen« und »Eingaben übertragen« die einmal berechneten Werte und Eingaben automatisch übertragen lassen. Außerdem lassen sich die berechneten Werte und vorgenommenen Eingaben direkt in die in die Software integrierten Wahlunterlagen importieren. Das spart ebenfalls Zeit und erhöht die Rechtssicherheit, da manuelle Übertragungsfehler vermieden werden. Insbesondere für die Bekanntgabe der Wahlbewerber, die spätere Stimmauszählung und das Feststellen des Wahlergebnisses bringt dies eine erhebliche Vereinfachung der Arbeit des Wahlvorstandes mit sich.

Quelle:
Dieser Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb«, Ausgabe 5/2017. Peter Berg, Micha Heilmann

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