Beschäftigtendatenschutz


Seit Mai 2018 greift das neue Datenschutzrecht. Erfahren Sie, welche Spielregeln künftig für das Erheben, Speichern und Verarbeiten von Daten gelten. Und warum Sie Betriebsvereinbarungen rasch aktualisieren sollten.

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10 Fragen - 10 Antworten

Die 10 wichtigsten Fragen aus der Praxis und die dazu passenden 10 Antworten. Auf den Punkt gebracht. So verlieren Sie keine Zeit.


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Erprobte Arbeitshilfen für Ihr Tagesgeschäft. Damit Sie das Rad nicht immer neu erfinden müssen. Hier finden Sie Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Formulare.

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Aktuelle Urteile

Die wichtigsten Gerichtsurteile des Bundesarbeitsgerichts und der Unterinstanzen, die Sie kennen sollten. Kompakt und verständlich aufbereitet.

Zur Rechtsprechung
22. Februar 2024 | Der Betriebsrat kann beim Ein­satz des KI-Sys­tems ChatGPT über pri­va­te Ac­counts der Mit­ar­bei­tenden nicht mitbestim­men, wenn der Arbeitgeber kei­nen Zu­griff auf Daten der Beschäftigten erhält – so das ArbG Ham­burg. [...] mehr
08. Februar 2024 | Ist Eile geboten, können Betriebsräte die Erforderlichkeit von Schulungen auch im einstweiligen Rechtsschutz prüfen lassen. Auch langjährige Betriebsräte haben Anspruch auf IT-Schulungen, etwa wenn der Arbeitgeber neue Kassensysteme einführt – so nun das Hessische LAG in einer erfreulichen Entscheidung. [...] mehr

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Informationsansprüche - Aus den Fachzeitschriften

BAG zum Datenschutzkonzept des Betriebsrats

08. März 2024 | Arbeitgeber können ein Auskunftsverlangen des Betriebsrats ablehnen, wenn dieser keine hinreichenden Datenschutzmaßnahmen getroffen hat. Aber wie muss das Datenschutzkonzept des Betriebsrats ausgestaltet sein? Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gibt wichtige Anhaltspunkte. [...] mehr
Mitarbeiterüberwachung - Aus den Fachzeitschriften

Kontrolle am Arbeitsplatz – Was ist erlaubt?

05. Februar 2024 | Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet den Arbeitgebern immer vielfältigere Methoden der Mitarbeiterüberwachung. Was ist erlaubt und wie lange können rechtswidrig erlangte Daten gegen Arbeitnehmende verwendet werden? Das beantworten Marc-Oliver Schulze, Paula Aguilar Sievers in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 1/2024. [...] mehr

Was bedeutet Beschäftigtendatenschutz?

   

Gemäß dem Beschäftigtendatenschutz (oder Arbeitnehmerdatenschutz) darf der Arbeitgeber Daten seiner Mitarbeiter speichern, sofern er sie benötigt, um den Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nachzukommen.

Jegliches Erheben von Daten, das der Kontrolle der Arbeitnehmer dienen kann, muss verhältnismäßig sein und ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Ab Mai 2018 titt die Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen mit dem neuem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) in Kraft.

Damit Sie als Betriebsrat gut vorbereitet sind, hat unsere Fachtredaktion für Sie wissenswerte Grundlagen, Arbeitshilfen und Urteile herausgearbeitet.