Wegeunfall

Arztbesuch ist nicht immer mitversichert

13. Juli 2016
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Quelle: animaflora_Dollarphotoclub

Wer vor der Arbeit noch schnell bei seinem Arzt vorbeischaut, ist bei einem Unfall nicht versichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden und damit die Kriterien für die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung noch einmal klargestellt. Heißt konkret: bei kurzen Arztbesuchen auf dem Hin- oder Heimweg tragen Beschäftigte das Risiko selbst.


In dem Fall vor dem BSG ging es um einen Arbeitnehmer, der regelmäßig Blutuntersuchungen durchführen lassen musste. Das durfte er in Absprache mit dem Arbeitgeber morgens vor Arbeitsbeginn erledigen. Auf dem Weg vom Arzt zur Arbeit verunglückte er mit dem Fahrrad. Das BSG entschied: Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier nicht – der Arztbesuch war zu kurz.

Wegeabweichung nur ausnahmsweise versichert

Der Versicherungsschutz des § 2 Abs. 1 SGB VII setzt voraus, dass ein Beschäftigter während eines Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausübt. Das war hier nicht der Fall, da selbst der vom Arbeitgeber gebilligte Arztbesuch nicht in Zusammenhang mit der Tätigkeit steht, sondern im Eigeninteresse des Verunfallten erfolgt ist. Zu den versicherten Tätigkeiten zählen ebenfalls die direkten Wege von zuhause zur Arbeit und zurück (§ 8 Abs. 2 SGB VII). Durch den Arztbesuch war der Arbeitnehmer vom direkten Weg abgewichen.

Abweichung vom direkten Weg nur als Ausnahme

Außerdem hat die Rechtsprechung bestätigt, dass auch der Weg von einem »dritten Ort« zur Arbeit versichert sein kann. Voraussetzungen dafür:

  • Aufenthalt am »dritten Ort« muss angemessen sein.
  • Aufenthalt muss mindestens zwei Stunden dauern.
Das zeitliche Kriterium, an dem das BSG ausdrücklich fest hält und dass aus Sicht der Kasseler Richter auch verfassungskonform ist, habe der Arbeitnehmer offensichtlich nicht erfüllt. Wichtig: Wer also einen Arztbesuch in seinen Arbeitsweg einbaut, der weniger als zwei Stunden dauert, ist nach dieser Rechtsprechung generell nicht gesetzlich unfallversichert.

Lesetipp der Online-Redaktion:

»Unfallversicherung: Wann der Weg zur Arbeit versichert ist«

© bund-verlag.de (mst)

 
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