Teilzeit- und Befristungsrecht

Rückkehrrecht auf Vollzeit

19. August 2016
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Quelle: fotomek_Dollarphotoclub

Beschäftigte, die wegen ihrer Kinder oder der Pflege ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit reduziert haben, sollen künftig leichter in Vollzeit zurückkehren können. Das fordert der DGB und verweist auf den offenen Punkt im Koalitionsvertrag.

Der DGB fordert ein gesetzlich gesichertes Rückkehrrecht auf Vollzeit. Im Koalitionsvertrag ist davon zwar die Rede. Aber vorangetrieben haben Union und SPD die Weiterentwicklung des Teilzeit- und Befristungsrechts leider nicht. Das sei überfällig, so der Gewerkschaftsbund.

Rund 3 Millionen Erwerbstätige in Deutschland wollen mehr arbeiten, vor allem teilzeitbeschäftigte Frauen. Entsprechend deutlich fällt ihr Wunsch nach höheren Arbeitszeiten aus. So wollen teilzeitbeschäftigte Frauen ihre durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 19,3 um im Schnitt 13,4 Stunden erhöhen, so die Daten des Statistischen Bundesamtes.

Gesetzliches Rückkehrrecht eröffnet Chancen für Beschäftigte und Arbeitgeber

Abteilungsleiterin des DGB, Anja Weusthoff, sieht ein gesetzliches Rückkehrrecht als Gewinn für alle Beteiligten. Viele Frauen hätten den Wunsch in Teilzeit aufzustocken, könnten es aber nicht. Das Recht auf befristete Teilzeit eröffne die Chance, aus einem riesigen Fachkräftepotenzial zu schöpfen. Zudem gäbe es bereits viele geübte Modelle wie die Elternzeit. Arbeitgeber könnten so Fachkräfte gewinnen und halten und so von der hohen Effizienz der Teilzeitbeschäftigten profitieren.

Entgeltlücke zwischen Mann und Frau schließen

Die Weiterentwicklung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sei ein wichtiger Schritt, Frauen und Männern den Einstieg in eine lebensorientierte Arbeitszeit zu ermöglichen, den Fachkräftebedarf zu sichern und die Entgeltlücke zwischen Mann und Frau zu schließen.

Doch die Chancen für eine baldige Gesetzesänderung stehen schlecht. Es sei sehr unwahrscheinlich, dass das Gesetz zum Rückkehrrecht von Teilzeit- auf Vollzeitarbeit noch in dieser Legislaturperiode komme, äußerte Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen gegenüber der Berliner Morgenpost. So gäbe es bislang laut Arbeitsministerium lediglich Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf und noch nicht mal einen Referentenentwurf.

Lesetipp der Online-Redaktion:

»Schritte in die Teilzeit«  von A. Wroblewski, W. Hinrichs und M. Bauer in der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB), Ausgabe 3/2016, S. 39-42.

Quelle:

DGB, Meldung vom 16.08.2016 Berliner Morgenpost, Meldung vom 16.08.2016 © bund-verlag.de (ls)
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