Arbeitnehmerüberlassung

Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit verabschiedet

24. Oktober 2016
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Quelle: © photo 5000 / Foto Dollar Club

Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Bundestag das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertrag verabschiedet. Demnach dürfen Leiharbeiter künftig maximal 18 Monate für ein Unternehmen arbeiten und sollen spätestens nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten. Zudem dürfen Arbeitgeber Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher einsetzen. Die Gewerkschaften begrüßen das längst überfällige Gesetz, sehen aber auch Schwachstellen.

Nach dem neuen Gesetz müssen Leiharbeiter spätestens nach 18 Monaten die Einsatzstelle wechseln oder das Unternehmen, bei dem sie bisher tätig waren, muss sie übernehmen. Von diesem Grundsatz – und der Neun-Monats-Frist, nach der das Gehalt an die Stammbelegschaft angeglichen werden muss –, gibt es jedoch Ausnahmen: So können Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zu beiden Vorschriften abweichende Vereinbarungen treffen. Auf diesem Weg kann eine längere Höchstdauer für die Arbeitnehmerüberlassung verabredet werden. Das geht aber nur, wenn es für die betreffende Branche einen Tarifvertrag gibt.

Ausnahme von der Neun-Monats-Frist zur Lohnanpassung

Die Frist von neun Monaten greift nicht, wenn die Tarifpartner bestimmte Zuschläge für die Leiharbeit in einzelnen Branchen vereinbart haben. Aber auch hier gibt es eine Höchstgrenze: Spätestens nach 15 Monaten muss eine Angleichung des Lohns erfolgen. Damit soll verhindert werden, dass Leiharbeitsverhältnisse wegen eines absehbar abrupt steigenden Lohnes beendet werden, kurz bevor die Gleichbezahlung greift.

Kein Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher

Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher ist künftig verboten. Bestreikte Betriebe können Leiharbeiter nur noch einsetzen, wenn die jeweilige Tätigkeit nicht üblicherweise von einem streikenden Stamm-Mitarbeiter geleistet wird. Daneben gibt es noch Spezialvorschriften für den öffentlichen Dienst und die Kirchen.

Kritische Stimmen der Opposition

Grünen- und Linken-Fraktion stimmten gegen das Gesetz der großen Koalition. Die Opposition befürchtet, dass sich die Situation der Betroffenen kaum verändern werde. Die Hälfte aller Leiharbeiter sei weniger als drei Monate in einem Unternehmen tätig, kritisierten Linksfraktion und Grüne. Ihnen helfe die gleiche Bezahlung wie die der Stammbelegschaft nach neun Monaten nicht.

Reaktionen der Gewerkschaften

Gewerkschaften reagierten gemischt. Die IG Metall sieht nicht alle gewerkschaftlichen Forderungen im Gesetz berücksichtigt: »Insbesondere in Bezug auf den Einsatz von Werk- und Dienstleistungsverträgen haben wir uns mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte erhofft«, so Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall.

DGB-Chef Reiner Hoffmann sieht zwar Verbesserungen für Leiharbeiter, die Regelungen bei den Werkverträgen seien aber aufgeweicht worden. Positiv wertete er, dass es weiterhin Raum für tarifvertragliche Gestaltungsräume gebe und dass missbräuchliche Werkverträge nicht mehr nachträglich in Leiharbeit umgewandelt werden können. »Damit steigen die Risiken für die Arbeitgeber, schwarze Schafe werden abgeschreckt. Aber das Zerlegen der Betriebe in immer kleinere Einheiten und die beliebige Vergabe von Produktionsteilen an Dritte, wird damit nicht beendet. Eine Chance auch hier für mehr Ordnung am Arbeitsmarkt zu sorgen, hat der Gesetzgeber nicht genutzt«, so Hoffmann.

Im vergangenen Jahr arbeiteten nach Angaben der Bundesregierung im Schnitt 961.000 Menschen in Deutschland als Leiharbeiter.

Unser Lesetipp:

Leiharbeit und Werkvertrag – Mogelpackung bleibt Mogelpackung: Interview mit dem Experten Jürgen Ulber.

Quelle:

Handelsblatt, Meldung vom 21.10.2016; PM des DGB Nr. 111 vom 21.10.2016; PM der IG Metall Nr. 46/2016 vom 21.10.2016; FAZ-Meldung vom 21.10.2016. © bund-verlag.de (ls)
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