Mitbestimmen bei digitalen Arbeitsplätzen

28. Februar 2017
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Quelle: contrastwerkstatt_Dollarphotoclub

Der technische Fortschritt eilt voran und macht vor der Arbeitswelt nicht halt. Die Flexibilisierung von Arbeitsort und Arbeitszeit bietet Chancen – birgt aber auch Gefahren. Die Fachzeitschrift »Computer und Arbeit« (CuA) 2/2017 hat den Fachanwalt für Arbeitsrecht Marc-Oliver Schulze befragt. Er sagt, worauf wir uns einstellen müssen.

Welche Herausforderungen kommen auf Interessenvertretungen durch die Digitalisierung der Arbeitswelt zu?

: Den betrieblichen Interessenvertretungen wird viel abverlangt. Es ist nicht immer einfach, die verschiedenen Vorstellungen von Arbeitgeber und Belegschaft, aber auch unter den Beschäftigten selbst, unter einen Hut zu bringen. Neue, innovative Ideen sind gefragt. Nicht selten gilt es, Arbeitnehmer vor sich selbst zu schützen. Andererseits sollten die sich ergebenden Chancen genutzt werden. Betriebs- und Personalräte sind in jedem Falle gefordert, den Arbeits- und Gesundheitsschutz im digitalen Zeitalter aktiv mitzugestalten.

Und wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, die Belegschaftsvertretung einzubinden?

:

Das Ganze ist kein Wunschkonzert. Das Betriebsverfassungsrecht gibt den Arbeitnehmervertretern umfangreiche Beteiligungsrechte an die Hand. So kommt Betriebsräten nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, Personalräten nach §§  75, 81 BPersVG, ein Mitbestimmungsrecht bei allen betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz zu, die der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Rahmenvorschriften zu treffen hat und die ihm bei der konkreten Ausgestaltung Handlungsspielräume überlassen. Notfalls darf auch der Weg in die Einigungsstelle nicht gescheut werden.

Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den Afa Anwälten, www.afa-anwalt.de

Die heutigen technischen Möglichkeiten erlauben es Arbeitgebern, quasi rund um die Uhr auf ihre Mitarbeiter zuzugreifen. Kann das im Sinne der Beschäftigten sein?

: In der Tat: Es kommt häufig vor, dass zu Hause auf dem Sofa noch die beruflichen E-Mails bearbeitet werden. Die Trennung zwischen Privat- und Berufsleben wird dadurch aufgehoben. Für die einen Fluch, für die anderen möglicherweise Segen. Die Beschäftigten haben dadurch die Möglichkeit, flexibler mit ihren privaten Terminen umzugehen. So können sie etwa nachmittags ihre Kinder abholen und danach die Arbeit zu Hause fortsetzen. Um den negativen Folgen entgegenzuwirken, bedarf es klarer Regelungen – insbesondere ein Recht auf Nichterreichbarkeit. Aber wir dürfen uns nichts vormachen: Durch die neuen Medien ist Arbeit allgegenwärtig. Wir müssen damit klarkommen, dass Leben ein integrierender Bestandteil von Arbeit ist und umgekehrt. Die Work-Life-Balance wird zur Work-Life-Integration und -Interaktion. Von dem Gedanken »Erst die Arbeit, dann das Vergnügen« müssen wir uns schrittweise verabschieden.

Was kann Belegschaftsvertretungen insoweit geraten werden?

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