Teilzeit für den Lehrer-Nachwuchs

13. Oktober 2017
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Quelle: www.pixabay.com/de

In Baden-Württemberg können Referendare und Lehramtsanwärter ihren Vorbereitungsdienst ab 2019 auch in Teilzeit absolvieren. Damit will das Land angehenden Lehrerinnen und Lehrern, die ein Kind betreuen, einen Angehörigen pflegen oder schwerbehindert sind, die Ausbildung erleichtern.

Das entsprechende Konzept hat die Landesregierung am 10. Oktober 2017 beschlossen. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann (CDU) sieht gute Gründe für die Initiative: »Mit der Einführung des Vorbereitungsdiensts in Teilzeit greifen wir einen berechtigten Wunsch junger Menschen auf, die neben der anspruchsvollen Lehrerausbildung ein Kind großziehen oder einen Angehörigen pflegen. Auf deren individuelle Lebenswirklichkeit wollen wir eingehen und die Vereinbarkeit von Familie und Lehrerberuf verbessern.«

Neuer Teilzeitanspruch auf Antrag

Das Teilzeit-Konzept sieht einen verlängerten Vorbereitungsdienst vor, der zugleich auf die Unterrichtsplanung Rücksicht nimmt:


  • Die Ausbildung in Teilzeit können angehende Lehrerinnen und Lehrer beantragen, die ein Kind betreuen, einen Angehörigen pflegen oder schwerbehindert sind.
  • Der regulär 18 Monate dauernde Vorbereitungsdienst kann dann im Umfang von 60 Prozent geleistet werden. Dadurch verlängert sich der Dienst auf 30 Monate (fünf statt drei Schulhalbjahre).
  • Damit der Unterricht organisiert werden kann, bleibt der Vorbereitungsdienst aber auch in Teilzeit an den Schuljahrestakt gebunden. Teilzeit mit individueller Quote ist daher nicht möglich.

Ziel: Lehrerberuf attraktiver machen

Baden-Württemberg gehört bundesweit zu den ersten Ländern, die eine Teilzeitoption für den Vorbereitungsdienst einführen. Kultusministerin Eisenmann will angehenden Lehrern die Ausbildung bei gleichbleibender Qualität erleichtern. »Das Angebot des Vorbereitungsdiensts in Teilzeit trägt zur Attraktivität des Lehrerberufs bei. Wenn wir von der Wirtschaft größere Flexibilität im Umgang mit Bewerbern verlangen, dann sind wir als öffentliche Hand in der Pflicht, hier mit gutem Beispiel voranzugehen«, sagte Eisenmann.

Start ab dem Frühjahr 2019

Das Innenministerium Baden-Württembergs wurde beauftragt, die zur Einführung des Teilzeitvorbereitungsdienstes notwendige Änderung im Beamtengesetz vorzubereiten. Gleichzeitig müssen die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen angepasst werden. Die Regelung soll voraussichtlich 2018 in Kraft treten, sodass erstmals Lehramtsanwärter und Referendare zum Frühjahr 2019 davon profitieren können. Unmittelbare Mehrkosten sollen durch die Neuregelung nicht entstehen.

Quelle:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 11.10.2017

Lesetipps:


  • »Ausbildung im öffentlichen Dienst verbessern« von Florian Haggenmiller in »Der Personalrat« 2/2017, S. 8-11.
  • »Sabbaticals im öffentlichen Dienst« von Priebe/Absenger in »Der Personalrat 11/2015«, S. 38-43.

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