Die »Rente mit 63« wurde als Wahlgeschenk für Rentner kritisiert. Aber auch für die abschlagsfreie Rente ab 45 Beitragsjahren gelten Regeln: So zählt Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht als Versicherungszeit. Das Gesetz will Anreize für eine faktische Frührente mit 61 vermeiden – so das Landessozialgericht Stuttgart.