Stürzt ein Beschäftigter im home office auf dem Weg zur Küche, liegt kein Arbeitsunfall vor. Das Unfallrisiko zu Hause muss er selber tragen. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Arbeitnehmer zu Hause seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Denn der Gang zur Küche, um sich etwas zu trinken zu holen, hat nichts mit der versicherten Tätigkeit zu tun – so das BSG.