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arExtra - Newsletter zum Arbeitsrecht Ausgabe 10/2012
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Tagträume im Büro verhelfen zu mehr Kreativität, meint Professor Lothar Seiwert, Experte für Zeitmanagement aus Heidelberg. Der Chef sollte also nicht sauer sein, wenn er seine Mitarbeiter dabei ertappt, wie sie mit verklärtem Blick aus dem Fenster schauen.

"Hinterher ist man oft produktiver, effektiver und kreativer", ist der Professor überzeugt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre arbeitsrecht.de-Redaktion
Themenübersicht:
 
Hier finden Sie bundesweit über 50 im Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Berlin, Hamburg, Hannover, Dortmund, Essen, Bergheim, Köln, Oberursel, Darmstadt, Bamberg, Nürnberg, Regensburg, München, Konstanz.
BAG: Keine Weihnachtsgratifikation - Sparkassensonderzahlung darf (teilweise) gepfändet werden
Erhält der Arbeitnehmer neben dem Grundgehalt noch einen garantierten Anteil einer Sparkassensonderzahlung, so unterliegt diese nicht dem Pfändungsschutz, da es sich hierbei aufgrund des Vergütungscharakters nicht um eine "Weihnachtsvergütung" i.S.v. § 850a Nr. 4 ZPO handelt. [BAG, Urteil vom 14.03.2012 - 10 AZR 778/10]

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LAG Berlin-Brandenburg: Ordentliche Kündigung in einem Kleinbetrieb - Entlassung nach Ablehnung eines Änderungsvertrags
Ein Schuldnerberater hat das Angebot seines Arbeitgebers abgelehnt, die Vergütung so zu ändern, dass das Risiko von Mindereinnahmen auf ihn abgewälzt wird. Obwohl das Angebot eine unangemessene Benachteiligung darstellt, war die anschließende Kündigung mangels Kündigungsschutz wirksam. [LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.02.2012 - 6 Sa 2266/11] Komplette Nachricht lesen
ArbG Karlsruhe: Europarechtskonforme Auslegung - Keine Kürzung des Urlaubs während der ersten drei Elternzeitmonate
§ 17 Abs. 1 S. 1 BEEG greift in das europarechtlich garantierte Recht auf Elternurlaub ein. Die Vorschrift ist daher insoweit nicht anzuwenden, als dadurch dem in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmer Rechtsnachteile daraus entstehen, dass er eine Elternzeit von bis zu drei Monaten in Anspruch nimmt. [ArbG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2011 - 3 Ca 281/1]

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LAG Düsseldorf: Versorgungsordnung - Höchstaltersgrenze kann altersdiskriminierend sein
Schließt eine Versorgungsordnung Arbeitnehmer, welche ihre Tätigkeit nach dem vollendeten 50. Lebensjahr aufnehmen, von jeglichen Versorgungsleistungen aus, liegt darin eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. Ein derart niedriges Höchstalter ist unverhältnismäßig i.S.v. § 10 S. 1, 2 AGG.

Eine Wartezeit von 10 Jahren in der Versorgungsordnung beinhaltet keine unzulässige Altersdiskriminierung.

Kombiniert eine Versorgungsordnung eine unzulässige Höchstalters-grenze mit einer Wartezeit, beginnt die Wartezeit erst mit In-Kraft-Treten des AGG am 18.08.2006 zu laufen. [LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11]

BGH: Arbeitnehmererfindung: Missverhältnis zwischen Vergütung und erwartetem Gewinn
Die Vergütung einer Diensterfindung ist nicht deshalb unangemessen, weil die Arbeitsvertragsparteien nach der Methode der Lizenzanalogie ein Erfindungswert zugrunde gelegt haben, der erheblich geringer ist als der Gewinn, den der Arbeitgeber durch die Herstellung und den Vertrieb eines erfindungsgemäßen Produkts erwirtschaftet. [BGH, Urteil vom 06.03.2012 – X ZR 104/09]
BAG: Kündigungserklärungsfrist - Entlassung eines schwerbehinderten Mitarbeiters in Elternzeit
Ist für die ordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen neben der Zustimmung des Integrationsamtes auch die einer Behörde nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG nötig und hat der Arbeitgeber diese in der Monatsfrist des § 88 Abs. 3 SGB IX beantragt, kann die Kündigung noch nach Fristablauf wirksam ausgesprochen werden, wenn sie unverzüglich erfolgt. [BAG, Urteil vom 24.11.2011 - 2 AZR 429/10] Komplette Nachricht lesen
Deutscher Personalräte-Preis 2012: Bewerben Sie sich jetzt!
Unter dem Motto "Beispielhafte Personalratsarbeit in Bund, Ländern und Gemeinden" können Initiativen und Projekte aus den Jahren 2009 bis 2012 eingereicht werden, die im Einsatz für die Interessen der Beschäftigten, für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen, zum Erhalt oder zur Schaffung von vollwertigen Arbeitsplätzen von Ihnen durchgeführt wurden.

Sie können auch mehrere Initiativen gleichzeitig einreichen. Teilnehmen können neben Personalratsmitgliedern auch Personalrats-Gremien und Arbeitsgruppen sowie dienststellenübergreifende Personalrats-Kooperationen. Dazu senden Sie bitte Ihre Materialien bis zum 31.05.2012 ein. Dazu gehört eine Kurzdarstellung auf ein bis zwei A4-Seiten sowie eine ausführliche Beschreibung des Konzepts auf maximal zwei Seiten. Die Zusammenfassung dient der Jury dazu, sich ein vollständiges Bild von den besonderen Qualität und Eigenschaften von dem Projekt zu machen.

Kontakt und weitere Informationen:

Bund-Verlag GmbH, Christof Herrmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Heddernheimer Landstr. 144, 60439 Frankfurt, Tel. 069/795010-49, Fax: - 29,

E-Mail: christof.herrmann@bund-verlag.de

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