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| brExtra - Newsletter für Betriebsräte | Ausgabe 5 | 9. Mai 2012 |
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh will die Vorstandsgehälter kappen. Auslöser war die Bekanntgabe dieser im aktuellen Geschäftsbericht. Danach hat VW-Chef Martin Winterkorn seine Bezüge im vergangenen Jahr nahezu verdoppelt.
Der Betriebsratsvorsitzende gibt sich zuversichtlich, dass es bei VW nun Veränderungen geben werde. Die Arbeitnehmervertreter hätten das Thema im Präsidium des VW-Aufsichtsrats bereits zur Diskussion gestellt. Nun müsse noch geklärt werden, ob die Ziele für das Management angehoben werden, damit sich solche Gehälter nicht wiederholen können. Eine andere Möglichkeit wäre, dass Volkswagen eine Obergrenze für die Vorstandsbezahlung einführt, so Osterloh.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Redaktionen »AiB Arbeitsrecht im Betrieb« und »arbeitsrecht.de«
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| Der Newsletter für Betriebsräte wird freundlich unterstützt von: Rechtsanwaltskanzlei Wurll - Klein, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Alexanderstraße 21, 40210 Düsseldorf |
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| LAG Schleswig-Holstein: Beschlussverfahren - Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrates |
| Das Amt des Betriebsrats endet, wenn die Anzahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer in der Einheit, für die der Betriebsrat gewählt ist, dauerhaft unter 5 sinkt. Mit dem Verlust des Amtes ist der Betriebsrat in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht mehr beteiligtenfähig. Ein Antrag des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat ist dann als unzulässig abzuweisen. Dies gilt nicht in Fällen der "Doppelrelevanz". [LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.03.2012 - 1 TaBV 12 b/11] |
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