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| prExtra - Newsletter für Personalräte | Ausgabe 05 | 15. Mai 2012 |
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie haben sich für die Interessen der Beschäftigten eingesetzt und möchten Respekt, Dank und Wertschätzung? Dann bewerben Sie sich für den Deutschen Personalräte-Preis, den die Zeitschrift "Der Personalrat" dieses Jahr bereits zum zweiten Mal auslobt. Was Sie dafür tun müssen? Das erfahren Sie in unserem Newsletter-Thema "Deutscher-Personalräte-Preis 2012: Bewerben Sie sich jetzt!".
Mit freundlichen Grüßen Ihre Redaktionen »Der Personalrat« und »arbeitsrecht.de«
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| OVG Rheinland-Pfalz: Mitbestimmung - Aufgabenentzug läßt nicht auf "andere" Tätigkeit schließen |
| Die Feststellung, ob eine mitbestimmungspflichtige "andere Tätigkeit" im Sinne des § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 LPersVG vorliegt, erfolgt auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls. Allein der Entzug von Aufgaben, deren Umfang 20 Prozent der gesamten Dienst- oder Arbeitszeit eines Beschäftigten erreicht, ist kein abschließendes und allein ausschlaggebendes Abgrenzungskriterium. [OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.03.2012 - 5 A 11344/11] |
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| BVerwG: Beamte in Teilzeit - Ausgleichsfreie Mehrarbeit ist keine Ungleichbehandlung |
| Es verstößt weder gegen die Richtlinie 97/81/EG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn teilzeitbeschäftigte Beamte jeweils die ersten in einem Monat geleisteten Mehrarbeitsstunden in einer Anzahl ausgleichsfrei erbringen müssen, die ihrem individuellen Beschäftigungsumfang entspricht. Allein dadurch, dass auch teilzeitbeschäftigte Beamte pro rata temporis zur ausgleichsfreien Mehrarbeit herangezogen werden können, lässt sich eine mit der Richtlinie 97/81/EG nicht zu vereinbarende Schlechterstellung von Vollzeitbeschäftigten vermeiden. [BVerwG - 2 B 98/11] |
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| Hamburg Fachkammer für Personalvertretungssachen: Personalratswahlen - Unverzügliche Bestimmung eines Wahlvorstandes |
| Bestimmt der Personalrat in den Fällen, in denen eine Neuwahl des Personalrats durchzuführen ist, nicht unverzüglich, längstens binnen zwei Wochen, einen Wahlvorstand, hat die Dienststelle auf Antrag eine Personalversammlung zur Wahl des Wahlvorstands einzuberufen. [Hamburg Fachkammer für Personalvertretungssachen, Beschluss vom 14.03.2012 - 26 FLE 7/12] |
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| VG Saarland: Disziplinarrecht - Vorläufige Dienstenthebung eines in-sich-beurlaubten Beamten |
| Solange das Arbeitsverhältnis eines gemäß § 387 Abs. 3 SGB III in-sich-beurlaubten Beamten besteht, ist weder Raum für den Widerruf der Beurlaubung noch für eine vorläufige Dienstenthebung gemäß § 38 BDG. Die In-sich-Beurlaubung bildet nicht den Zweck des anschließend geschlossenen Arbeitsvertrages, so dass deren Widerruf nicht zum Erreichen des Zwecks i.S.d. § 15 Abs. 2 TzBfG führt. [VG Saarland, Beschluss vom 19.03.2012 - 4 L 167/12] |
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| VG Freiburg: Lehrerin in Elternzeit - Beschäftigung gilt auch über die Sommerferien |
| Bewilligt der Dienstherr einem Lehrer oder einer Lehrerin eine sogenannte unterhälftige Teilzeitbeschäftigung während einer nach den Sommerferien endenden Elternzeit, ist er nicht berechtigt, die Sommerferien auszusparen. Das von ihm für die Dauer der Unterrichtszeit bejahte dienstliche Interesse an der Teilzeitbeschäftigung erstreckt sich auch auf die anschließenden Sommerferien. [VG Freiburg, Urteil vom 28.02.2012 - 5 K 1274/11] |
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| Deutscher Personalräte-Preis 2012: Bewerben Sie sich jetzt! |
| Unter dem Motto "Beispielhafte Personalratsarbeit in Bund, Ländern und Gemeinden" können Initiativen und Projekte aus den Jahren 2009 bis 2012 eingereicht werden, die im Einsatz für die Interessen der Beschäftigten, für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen, zum Erhalt oder zur Schaffung von vollwertigen Arbeitsplätzen von Ihnen durchgeführt wurden.Sie können auch mehrere Initiativen gleichzeitig einreichen. Teilnehmen können neben Personalratsmitgliedern auch Personalrats-Gremien und Arbeitsgruppen sowie dienststellenübergreifende Personalrats-Kooperationen. Dazu senden Sie bitte Ihre Materialien bis zum 31.05.2012 ein. Dazu gehört eine Kurzdarstellung auf ein bis zwei A4-Seiten sowie eine ausführliche Beschreibung des Konzepts auf maximal zwei Seiten. Die Zusammenfassung dient der Jury dazu, sich ein vollständiges Bild von den besonderen Qualität und Eigenschaften von dem Projekt zu machen.Kontakt und weitere Informationen:Bund-Verlag GmbH, Christof Herrmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Heddernheimer Landstr. 144, 60439 Frankfurt, Tel. 069/795010-49, Fax: - 29, E-Mail: christof.herrmann@bund-verlag.de Komplette Nachricht lesen |
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