Datenschutz

Neuer EU-Datenschutz beschlossen

18. April 2016

Das EU-Parlament hat die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Damit gilt ab Frühjahr 2018 für ganz Europa ein neues Datenschutzrecht. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat dann ausgedient. Unser Experte für Datenschutz, Prof. Dr. Peter Wedde, fasst das Wichtigste für Sie zusammen.

Am 14. April 2016 hat das Europäische Parlament die „Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG“ beschlossen. Diese DSGVO tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, gilt dann aber erst zwei Jahre später.

Damit gibt es ab Mai 2018 einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz, dessen Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten in allen Mitgliedsstaaten verbindlich sind. Die entsprechenden nationalen Regelungen verlieren zu diesem Datum ihre Gültigkeit.

Recht auf Vergessenwerden

In der DSGVO finden sich viele Einzelregelungen des Bundesdatenschutzgesetzes wieder wie etwa die Ausgestaltung der Verordnung als „Verbotsregelung mit Erlaubnistatbeständen“ oder die Zweckbindung.

Neu sind hingegen Ansprüche betroffener Personen wie etwa das „Recht auf Vergessenwerden“ oder das „Recht auf Datenübertragung“. Bezogen auf Beschäftigungsverhältnisse eröffnet Artikel 88 DSGVO den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, spezifischere Vorschriften durch eigene Gesetze, aber auch durch Kollektivvereinbarungen zu schaffen.

Der deutsche Gesetzgeber ist gefordert

Damit ist der deutsche Gesetzgeber gefordert, im Rahmen der DSGVO nun endlich einen wirksamen gesetzlichen Beschäftigtendatenschutz zu schaffen. Kommt der Gesetzgeber dieser Forderung nicht nach, sind Rechtsverluste für Beschäftigte wie auch für Betriebs- und Personalräte nicht auszuschließen. 

Unser Experte für den Datenschutz:

Dr. Peter Wedde ,

Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung in Eppstein und wissenschaftlicher Berater der Rechtsanwaltskanzlei steiner, mittländer und fischer in Frankfurt a.M.

Lesetipp der Online-Redaktion:

Wolfgang Däubler, Thomas Klebe, Peter Wedde, Thilo Weichert

Bundesdatenschutzgesetz
Kompaktkommentar zum BDSG

2016, 976 Seiten, gebunden, 5. Aufl.
ISBN: 978-3-7663-6446-3

Subskriptionspreis (bis 31.05.2016): € 89,90*
Ladenpreis: € 98,00

© bund-verlag.de (ls)

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