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JAV-Wahlen 2014: Der Nachwuchs wählt im Herbst

27. August 2014

Vom 1. Oktober bis zum 30. November gehen in zahlreichen deutschen Betrieben die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) über die Bühne. Das Gremium ist weit mehr als ein Nachwuchs-Betriebsrat, auch wenn die Wahl ähnlich abläuft. Ein Beitrag von Mirko Stepan.

Wer darf wählen?
Alle Beschäftigten unter 18 und alles Azubis, die noch nicht 25 Jahre alt sind, dürfen wählen. Wichtig: es müssen mindestens fünf Wahlberechtigte im Betrieb beschäftigt sein.
Achtung: Praktikanten zählen nicht!

Wer darf kandidieren?
Jeder Azubi oder Beschäftigte unter 25, der nicht im Betriebsrat ist. Eine Doppelfunktion ist nicht möglich. Strafrechtliche Verurteilungen können die Wählbarkeit ausschließen. 

Wer nominiert die Kandidaten?
Die Interessenten um einen Platz in der JAV können sich selbst ins Spiel bringen, indem sie so genannte Wahlunterstützer vorweisen: 50 (unabhängig von der Betriebsgröße) oder fünf Prozent der Wahlberechtigten, mindestens aber drei Unterstützer. In Kleinbetrieben mit maximal 20 Wahlberechtigten sind zwei Unterstützer ausreichend.
Wahlvorschläge können außerdem – wie bei der Betriebsratswahl – von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft eingereicht werden.

Wer organisiert die Wahl?
Der Betriebsrat, weshalb dessen Bestehen unmittelbare Wahlvoraussetzung für die JAV ist. Der Betriebsrat bestimmt den in der Regel dreiköpfigen Wahlvorstand, von dem mindestens ein Mitglied volljährig und seit mindestens einem halben Jahr betriebszugehörig sein muss.
Der Wahlvorstand ist verpflichtet, die Wahlen unverzüglich einzuleiten, die Wählerlisten zu prüfen, die Wahl durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen.

Welche Fristen sind zu beachten?
Vereinfachtes Verfahren – maximal 50 Wahlberechtigte: Der Betriebsrat muss spätestens vier Wochen vor Ende der Amtszeit der JAV den Wahlvorstand und seinen Vorsitzenden bestellen.
Normales Verfahren – 100 Wahlberechtigte und mehr: Spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit bestellt der Betriebsrat den Wahlvorstand.Wichtig: bei 51 bis 100 Wahlberechtigten kann mit Zustimmung des Arbeitgebers das vereinfachte Verfahren Anwendung finden.

Ausnahmen bei Fristversäumnis des Betriebsrats: Bis zu sechs Wochen vor dem Ende der JAV-Amtszeit können drei Wahlberechtigte oder die im Betrieb vertretene Gewerkschaft die Einsetzung beim Arbeitsgericht beantragen oder der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat (im vereinfachten Verfahren: drei Wochen) einen Wahlvorstand bestellen.

Wie läuft die Wahl ab?

  • Im ersten Schritt erstellt der Wahlvorstand eine Wählerliste, die Geburtsdatum, Vor- und Zunamen der Wahlberechtigten enthält und nach Geschlechtern getrennt und alphabetisch geordnet ist.
  • Im zweiten Schritt ermittelt der Wahlvorstand die Zahl der zukünftigen JAV-Mitglieder, die sich nach der Zahl der Wahlberechtigten richtet (zwischen einem und 15 Mitglieder).
    Sechs Wochen vor der Wahl muss zur JAV-Wahl aufgerufen und die Wahlliste ausgehängt werden – das Verfahren entspricht der Betriebsratswahl. Bei mehreren Listen mit mehreren Kandidaten erfolgt eine Listenwahl, ansonsten eine Personenwahl (immer beim vereinfachten Verfahren).
  • Der Wahlvorstand muss die geprüften Listen (Vollständigkeit, keine Kandidaten-Doppelungen) spätestens eine Woche vor dem ersten Wahltag bekannt geben.

Wie viele Stimmen hat der Wähler?
Bei der Listenwahl hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme, bei der Personenwahl so viele Stimmen, wie JAV-Mitglieder zu wählen sind. Auch eine Briefwahl ist möglich.

Was passiert nach der Wahl?
Der Wahlvorstand zählt unverzüglich und öffentlich die Stimmen aus und benachrichtigt die Gewählten über das Ergebnis. Lehnen diese die Wahl nicht innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Benachrichtigung ab, gelten sie als gewählt. Danach gibt der Wahlvorstand das Ergebnis bekannt, Arbeitgeber und im Betrieb vertretene Gewerkschaften erhalten eine Abschrift der so genannten Wahlniederschrift.

Warum eine JAV wählen?
Ganz einfach: Die JAV ist der Betriebsrat für junge Arbeitnehmer und Azubis und hat vor allem eine Kernkompetenz: das eigene Alter. Die Mitglieder können sich also viel besser in die Interessen und Nöte der jungen Kollegen hineinversetzen als gestandene Mitarbeiter, die schon Jahrzehnte im Arbeitsleben hinter sich haben.

Wichtige Rechtsprechung
Das ver.di-Bildungswerk hat eine Übersicht mit wichtigen Entscheidungen zusammengestellt, die JAV-Mitglieder kennen sollten. Die Übersicht finden Sie hier:
http://www.betriebs-rat.de/know-how/javen/urteile-fuer-javen.html

Mirko Stepan
Freier Journalist

Telefon: 030-67962551
Mobil: 0176-20646837
Mail: mirko.stepan@googlemail.com

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