Betriebsratsarbeit

Bestellung von Literatur für den Betriebsrat

08. Januar 2016

Nach § 40 BetrVG muss der Arbeitgeber die Kosten für Bücher oder Zeitschriften tragen, die der Betriebsrat zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsarbeit braucht. Betriebsräte sollten sich nicht scheuen, den Arbeitgeber zur Kasse zu bitten. Wir haben für Sie ein Musterschreiben aus unserem Lexikon für Betriebsräte herausgesucht.

Hier geht es direkt zum kostenfreien Download des Musterschreibens.

Quelle:
Christian Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z – Das Lexikon für die betriebliche Interessenvertretung, 12. Aufl. 2016, Bund-Verlag.

© bund-verlag.de (ls)

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