Musterschreiben

Anhörung des Betriebsrats

27. November 2015

Möchte der Arbeitgeber einem Beschäftigten wegen eines Verhaltens kündigen, muss er den Betriebsrat vorher anhören und ihm die Gründe für die Kündigung mitteilen. So sagt es § 102 Abs. 1 BetrVG. Wie das Anhörungsschreiben des Arbeitgebers genau auszusehen hat, zeigt das Musterschreiben unseres Lexikons »Betriebsratspraxis von A bis Z«.

Hier geht es direkt zum kostenfreien Download unseres Musterschreibens:

Quelle:

Christian Schoof: Betriebsratspraxis von A bis Z – Das Lexikon für die betriebliche Interessenvertretung (inklusive Online Zugriff auf alle Inhalte) , 11. Aufl. 2014 Bund-Verlag, 2047 Seiten

© bund-verlag.de (ls)

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