Neues Gesetz sorgt für Lohngleichstellung
Immer noch verdienen Frauen im Schnitt 22 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Für das
Lohngleichstellungsgesetz
liegt nun ein Referentenentwurf vor, der in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingeht. Kern des neuen Gesetzes ist ein
Auskunftsanspruch
, den künftig alle Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Damit können vor allem Frauen das Gehalt ihrer Kollegen erfragen. Der Arbeitgeber muss ihnen mitteilen, wie hoch das Gehalt einer Gruppe von fünf männlichen Kollegen »mindestens gleicher oder gleichwertiger Arbeit« ist – so das Gesetz.
Damit werde es zwar nicht möglich, das Gehalt einzelner Kollegen zu erfragen, sondern immer nur einer bestimmten Gruppe. Allerdings wird der Druck auf die Arbeitgeber erheblich erhöht. Sollte das erfragte Gehalt deutlich höher sein als das der Frau und der Arbeitgeber ist nicht zur Erhöhung bereit, kann sie sich an den
Betriebsrat
wenden und klagen.
Weiter gehen die Verpflichtungen für Unternehmen ab 500 Beschäftigte. Diese sollen verpflichtet werden, ihre eigene Entgeltgleichheit zu prüfen, herzustellen und darüber zu berichten. Damit sind die Zeiten der Geheimniskrämerei um die Gehälter vorbei. Vor allem sind Klauseln, nach denen über Gehälter im Unternehmen gesprochen werden kann, unwirksam.
Quelle:
FAZ v. 11.12.2015
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