Entgelt

Neues Gesetz sorgt für Lohngleichstellung

11. Dezember 2015

Künftig soll es mehr Transparenz bei Gehältern geben. So sieht es das Lohngleichstellungsgesetz vor. Arbeitnehmer sollen das Gehalt ihrer Kollegen erfragen können. Es gibt sogar einen formalen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Das Gesetz sorgt für Aufregung. Betriebsräte sind gefordert.

Arbeitgeber müssen Gehälter offen legen

Immer noch verdienen Frauen im Schnitt 22 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Für das Lohngleichstellungsgesetz liegt nun ein Referentenentwurf vor, der in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingeht. Kern des neuen Gesetzes ist ein Auskunftsanspruch , den künftig alle Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Damit können vor allem Frauen das Gehalt ihrer Kollegen erfragen. Der Arbeitgeber muss ihnen mitteilen, wie hoch das Gehalt einer Gruppe von fünf männlichen Kollegen »mindestens gleicher oder gleichwertiger Arbeit« ist – so das Gesetz.

Damit werde es zwar nicht möglich, das Gehalt einzelner Kollegen zu erfragen, sondern immer nur einer bestimmten Gruppe. Allerdings wird der Druck auf die Arbeitgeber erheblich erhöht. Sollte das erfragte Gehalt deutlich höher sein als das der Frau und der Arbeitgeber ist nicht zur Erhöhung bereit, kann sie sich an den Betriebsrat wenden und klagen.

Mehr Transparenz für Betriebe ab 500 Mitarbeiter

Weiter gehen die Verpflichtungen für Unternehmen ab 500 Beschäftigte. Diese sollen verpflichtet werden, ihre eigene Entgeltgleichheit zu prüfen, herzustellen und darüber zu berichten. Damit sind die Zeiten der Geheimniskrämerei um die Gehälter vorbei. Vor allem sind Klauseln, nach denen über Gehälter im Unternehmen gesprochen werden kann, unwirksam.

Quelle:

FAZ v. 11.12.2015

© bund-verlag.de (fro)

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