Betriebsratswahl

Mit der Profi-Software rechtssicher von der Planung bis zum Wahlergebnis.

Basiswissen Betriebsratswahl

Basiswissen

10 Fragen - 10 Antworten zur Betriebsratswahl

Rechtssicher und fehlerhfrei wählen – das ist das Ziel jeden Wahlvorstands. Hier erfahren Sie wissenswertes zu Wahlverfahren, Fristen, Minderheitengeschlecht und Wahlanfechtung. Mit vielen Praxistipps und Hilfen, wie Sie die Betriebsratswahl am besten meistern.


Video: Betriebsrat wählen — so geht's


Aktuelle Meldungen zur Betriebsratswahl

Arbeitshilfen

Hintergründe & Entwicklungen

Praxistipps, wichtige Hintergrundinformationen und die neueste Entwicklungen in der Gesetzgebung: Wir halten Sie auf dem neuesten Stand.

Zu den aktuellen Meldungen
11. Mai 2022 | Ist die Betriebsratswahl abgeschlossen, beruft der Wahlvorstand als letzte Amtshandlung die konstituierende Sitzung ein. Seit Juni 2021 ermöglicht das Betriebsverfassungsgesetz in § 30 Abs. 2 die Teilnahme an Betriebsratssitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz. Besteht diese Möglichkeit also auch für die erste Betriebsratssitzung? [...] mehr
Betriebsratswahl - Aktuelles

Wann eine Wahl anfechtbar ist

27. April 2022 | Eine Betriebsratswahl ist anfechtbar, wenn gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen wird. Die Anfechtung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen. Auch sonst ist vieles zu beachten. [...] mehr

Rechtsprechung Betriebsratswahl

Rechtsprechung

Aktuelle Urteile

Die wichtigsten Gerichtsurteile des Bundesarbeitsgerichts und der Unterinstanzen, die Sie kennen sollten, kompakt und verständlich aufbereitet.

Zur Rechtsprechung
17. Oktober 2023 | Ein Betriebsrat kann nicht wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten aufgelöst werden, wenn er nur noch ein Restmandat innehat. Möglich ist aber der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten - so das BAG. [...] mehr
Betriebsratswahl - Rechtsprechung

Betriebsrat von VW Wolfsburg bleibt im Amt

31. August 2023 | Die Anfechtung der Betriebsratswahl bei Volkswagen im Werk Wolfsburg im Jahre 2022 ist unbegründet - so das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem heute veröffentlichten Beschluss. Damit hob das LAG eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig auf, das die Wahl im VW-Werk für unwirksam erklärt hatte. [...] mehr

Aus den Fachredaktionen

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Mehr Wissen

Fundierte Hintergrundinformationen aus den Fachredaktionen des Bund-Verlags - mit wertvollen Praxistipps.

Zu den Fachinfomationen
Betriebsratsgremium - Aus den Fachzeitschriften

So läuft die konstituierende Sitzung

23. Februar 2022 | Ist das Ergebnis der Betriebsratswahl bekannt gegeben, muss der Wahlvorstand als letzte Aufgabe die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums durchführen. Dabei ist einiges zu beachten. Worauf es ankommt und eine Checkliste zeigt Euch Dr. Christiane Jansen in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 2/2022. [...] mehr
Betriebsratswahl - Aus den Fachzeitschriften

Beeinflussung der Betriebsratswahl

26. Januar 2022 | Das Vertrauen in transparente und integre Betriebsratswahlen ist eine wichtige Voraussetzung für eine funktionierende spätere Betriebsratsarbeit. Zwischen zulässiger Wahlwerbung und einer rechtswidrigen Wahlbeeinflussung ist nur ein schmaler Grat. Mehr dazu lest Ihr in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 1/2022. [...] mehr

Betriebsratswahl

Ein Betriebsrat kann in allen Betrieben gewählt werden, in denen mindestens fünf ständige wahlberechtigte (= aktives Wahlrecht) Arbeitnehmer beschäftigt sind, von denen drei wählbar (= passives Wahlrecht) sein müssen (§ 1 Abs. 1 BetrVG).

Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG), denn die normale Amtszeit beträgt vier Jahre.

Die Größe des zu wählenden Betriebsrats hängt von der Größe des Betriebes ab. In Betrieben mit bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat aus einer Person, bei bis zu 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht er aus 3 Personen. Bei bis zu 100 Arbeitnehmern besteht er aus 5 Personen, bei bis zu 200 Arbeitnehmern besteht er aus 7 Personen und ab 201 Arbeitnehmern aus 9 Personen. Die weiteren Einzelheiten für noch größere Betriebe ergeben sich aus § 9 BetrVG.

Wie Sie die Betriebswahl richtig angehen und rechtssicher und fehlerfrei wählen, erfahren Sie von unserer Fachredaktion. Hier finden Sie wissenswerte Grundlagen, Arbeitshilfen und Urteile.