Betriebsverfassungsgesetz

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die die grundlegende Ordnung in der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung, dem Betriebsrat.

Das BetrVG ist ein Bundesgesetz, das 1952 in Kraft trat. 1972 gab es eine grundlegende Novelle des Gesetzes. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im sozialen und personellen Bereich wurden erheblich ausgeweitet. Das Gesetz ist seitdem in zahlreichen Punkten überarbeitet und angepasst worden, zuletzt mit der Novellierung im Jahr 2001. Dabei wurde unter anderem die Bildung von Betriebsräten in Kleinbetrieben erleichtert. Kernvorschrift für die Mitbestimmung des Betriebsrats ist der §§ 87 BetrVG.

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