Mehrheitswahl - Personenwahl

Die Betriebsratswahl erfolgt entweder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl - auch sogenannte Personenwahl - oder der Verhältniswahl (=Listenwahl).

Eine Mehrheitswahl findet statt, wenn nur ein Wahlvorschlag (=eine Vorschlagsliste) eingereicht wird, d. h. wenn alle Kandidaten, die sich zur Wahl stellen, auf einer Vorschlagsliste geführt werden.

Die Wahlberechtigten wählen aus dieser Liste einzelne Kandidaten (vgl. §§ 20 bis 23 WO) – jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Betriebsratssitze zu vergeben sind. Grundsätzlich sind die Wahlbewerber gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.

Die Mehrheitswahl ist abzugrenzen von der Verhältniswahl.

 

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