Videoüberwachung

Der Einsatz von Videoüberwachung in der Arbeitswelt nimmt dramatisch zu. Betriebe setzen Videokameras zur Überwachung der Kunden und Verkaufsräume ein. Mitarbeiter werden dabei mit überwacht. Oftmals dienen Videokameras aber auch dazu, die eigenen Mitarbeiter gezielt zu kontrollieren. Gesetzliche Regelungen gibt es bisher nicht.

Rechtmäßig ist Videoüberwachung nur, wenn sie verhältnismäßig ist. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr.6).

Arbeitgeber und Betriebsrat regeln Details häufig in Betriebsvereinbarungen.

 

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Ihr gutes Recht

Die Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« ist laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ein erforderliches Arbeitsmittel für die Betriebsratsarbeit - trotz Internetzugang.

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