Konkurrentenklage

Stellenausschreibung muss nach Strukturreform wiederholt werden

22. Oktober 2013

Entspricht ein ausgeschriebener Dienstposten nach Inkrafttreten einer Strukturreform nicht mehr der tatsächlich zu schaffenden Stelle, so kann die unter der alten Ausschreibung getroffene Auswahlentscheidung auch nicht zur Besetzung der neuen Stelle führen.

Der Fall:
Im Streit stand die Besetzung der Stelle einer Leiterin/eines Leiters des Staatlichen Schulamtes für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg.

Der unterlegene Bewerber hatte die Auswahl seines Konkurrenten gerügt.

Die Entscheidung:
Das VG Gießen hat die Besetzung nun gestoppt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts existiert die ausgeschriebene Stelle gar nicht mehr. Mit dem Inkrafttreten des Schulverwaltungsorganisationsstrukturreformgesetzes (SchVwOrgRG) am 01.01.2013 ist diese Stelle weggefallen.

Mit diesem Gesetz hat das Land Hessen eine Behörde mit der Bezeichnung "Landesschulamt und Lehrkräfteakademie" (Landesschulamt) errichtet, in welche die bisherigen Staatlichen Schulämter eingegliedert worden sind. Das Landesschulamt hat von diesem Zeitpunkt an die Aufgaben der ehemaligen Staatlichen Schulämter wahrgenommen. Der Dienstposten der Schulamtsleiter habe die Bezeichnung "Leitender Direktor am Landesschulamt – als Leiter eines Staatlichen Schulamtes" erhalten und ist in seinem Aufgabenbereich im Hinblick auf die Zuständigkeit für Personalentscheidungen abgespeckt worden.

Damit handele es sich um zwei unterschiedliche Dienstposten mit der Folge, dass der ursprünglich ausgeschriebene, auf den sich die Bewerber beworben hatten und auf dessen Stellenbeschreibung die Auswahlentscheidung beruhte, so nicht mehr existent sei. Weil aber der – vor Inkrafttreten der Reform – ausgeschriebene Dienstposten nicht mehr dem neu geschaffenen entspricht, kann die unter der alten Ausschreibung getroffene Auswahlentscheidung auch nicht zur Besetzung der neu geschaffenen Stellen führen. Die Stelle muss vielmehr neu ausgeschrieben werden.

Quelle:
VG Gießen, Beschluss vom 08.10.2013
Aktenzeichen: 5 L 1274/13.GI

Lesetipp der Online-Redaktion:
» Aufhebung der Ernennung im Konkurrentenstreit « von Rechtsanwalt Frank Wieland in »Der Personalrat« 78/2011, S. 162-166.

© bund-verlag.de (ts)

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