Mitbestimmung

Bürgermeister muss Personalrat anhören

16. März 2016

Entzieht der Bürgermeister einem Abteilungsleiter einen Sachbereich, ohne vorher den Personalrat angehört zu haben, verstößt er gegen Beteiligungsrechte. Das zeigt ein Beschluss des VG Mainz. Bei dem entzogenen Sachbereich handelte es sich um die Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde.

Der Bürgermeister hatte dem zuständigen Abteilungsleiter den Sachbereich »Flüchtlingsunterbringung« entzogen und selbst die Aufgabe übernommen. Darin sah der Personalrat der Verbandsgemeinde, dessen Vorsitzender der abgesetzte Abteilungsleiter ist, einen Verstoß gegen das rheinland-pfälzische Landespersonalvertretungsgesetz.

Sachbereichsentzug nur mit Personalrat

Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Mainz. Der Bürgermeister hat mit seinem Vorgehen gegen § 78 LPersVG verstoßen. Denn die Übertragung einer Tätigkeit von mehr als zwei Monaten sei ebenso wie deren Entzug mitbestimmungspflichtig.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz einlegen.

Quelle:

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 8.3.2016
Aktenzeichen: 5 K 1244/15.MZ
Allgemeine Zeitung Mainz, Beiträge (online) vom 2. und 9.3.2016

© bund-verlag.de (mst)

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