Dienstunfähigkeit

Kranke, bleibt zuhause!

04. April 2016

Die Nase läuft, der Hals kratzt oder der Rücken zwickt – und dennoch bleiben der Gang zum Arzt und die Krankmeldung beim Chef aus, weil sich auf dem Schreibtisch im Büro die Arbeit stapelt. Dieses Phänomen hat einen Namen: Präsentismus. Mit teils schlimmen Folgen für Gesundheit und Dienststelle.

Eine aktuelle Studie des Marktforschungsinstituts »Harris Interactive« im Auftrag des Internet-Job-Portals »Glassdoor« zeigt, dass fast die Hälfte der Befragten der Meinung sind, dass ihre Kollegen nach einer Krankheit zu früh wieder ins Büro kommen. Rund ein Drittel aller kranken Mitarbeiter bleibt demzufolge gar nicht zu Hause und erscheint – so die Umfrage – aus Angst um den Job bei der Arbeit.

Präsentismus verursacht finanzielle Einbußen

Welche Folgen dieses Verhalten hat, zeigen die Wissenschaftler Christiane Wilke, Tobias Elis, Bianca Biallas und Ingo Froböse in ihrer Untersuchung »Gesundheitsbedingte Leistungseinbußen bei der Arbeit durch Präsentismus« (Prävention und Gesundheitsförderung, Ausgabe 2015/1).

Demnach erzeuge das Verhalten, trotz Krankheit zur Arbeit zu erscheinen, hohe Kosten und beeinträchtige die Gesundheit. Ältere Studien hätten ergeben, dass bis zu zehn Prozent der produktiven Zeit verloren gehen, weil nicht voll leistungsfähige Beschäftigte zur Arbeit erscheinen.

In ihrer aktuellen Publikation beziffern die Forscher die im Fallbeispiel (Mittelständler in der Chemiebranche) errechneten Produktivitätsverluste durch Präsentismus mit 4,1 Prozent und prognostizieren, dass das Phänomen in Zukunft ein zentrales Thema für die Gesundheit am Arbeitsplatz sein wird. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) muss künftig mit gezielten Maßnahmen auf entsprechendes Verhalten einwirken, so die Schlussfolgerung.

Langzeitfolgen durch Präsentismus zu befürchten

Diese Zahlen geben zwar einen Überblick über das Problem Präsentismus, das geschätzt Kosten von rund 2400 Euro jährlich verursacht – je Beschäftigter bzw. Beschäftigtem. Das ist etwa doppelt so viel, wie eine krankgeschriebene Person durch ihr Fehlen kostet, ergab eine Berechnung der Unternehmensberatung »Booz & Company«.

Die Ursachen für Präsentismus bleiben aber im Dunkeln. Und auch die großen Risiken, die Beschäftigte in Kauf nehmen, wenn sie trotz Krankheit arbeiten, werden von Zahlenreihen nicht wiedergespiegelt.

Arbeitsschützer warnen vor Gesundheitsrisiken

Eine Zusammenfassung des damaligen Forschungsstandes, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Jahr 2011 vorgelegt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass es »Auswirkungen auf die zukünftige Gesundheit« habe, »trotz einer Krankheit zu arbeiten, die Erkrankung zu verschleppen und nicht auszukurieren sowie die medizinische Behandlung hinauszuzögern oder ganz zu unterlassen«.

Es ist demnach »davon auszugehen, dass sich durch Präsentismus bei einem eher schlechten Gesundheitszustand langfristig das Risiko zum Beispiel von Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich erhöht. Zwei breit angelegte Studien weisen zudem auf einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Präsentismus und (späterer) Langzeit-Arbeitsunfähigkeit hin.«

Angst vor Nachteilen kann Ursache sein

Im Jahr 2013 hat sich der DAK-Gesundheitsreport mit dem Präsentismus-Problem auseinandergesetzt, und zwar mit Blick auf psychische Erkrankungen. Die DAK-Experten fanden heraus, dass 37,1 Prozent aller Befragten trotz psychischer Beschwerden zur Arbeit gehen, anstatt sich krankschreiben zu lassen. Der wichtigste Grund dafür ist, »dass die psychischen Beschwerden nach Ansicht der Betroffenen nicht oder nur wenig ihre Arbeit beeinträchtigen.« Das gibt mehr als die Hälfte der Betroffenen an, wobei es tatsächlich wissenschaftlich erwiesen ist, dass der Gang zur Arbeitsstelle bei psychischen Beeinträchtigungen genesungsfördernd wirken kann.

41,1 Prozent haben Folgendes angegeben: »Ich wollte nicht, dass meine Arbeit liegen bleibt« 29,6 Prozent haben nach eigenen Angaben so viel zu tun, dass ich sie sich Fehlzeiten nicht leisten können. Weitere Auswertungen der Studie zeigen, dass diejenigen, die trotz psychischer Belastungen zur Arbeit gingen, obwohl sie sich nicht voll einsatzfähig fühlten, so handeln, weil sie Nachteile aufgrund einer Krankschreibung befürchten.

Dienstherr und Personalrat müssen auf Mitarbeiter einwirken

Insgesamt zeigt der DAK-Report, dass Beschäftigte sich offenbar gewissen Zwängen ausgesetzt sehen, ihre Arbeit unabhängig vom eigenen Wohlbefinden zu erledigen – eine kontraproduktive Herangehensweise.

Wichtig: Der Dienstherr bzw. Arbeitgeber kann verpflichtet sein, ein solches Verhalten zu unterbinden. Das ergibt sich aus seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem kranken Beschäftigten und gegenüber den gesunden Beschäftigten, die sich anstecken könnten.

Wenn er Kenntnis davon hat, dass ein krankgeschriebener Beschäftigter arbeitet, muss er einschreiten. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm bereits 1988 entschieden (Urteil vom 10.11.1988, Az.: 17 Sa 605/88). Hier heißt es: »Der Arbeitgeber ist zumindest dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers objektiv feststeht, dieses beiden Arbeitsvertragsparteien bekannt ist, der Arbeitnehmer aber sehendes Auges gleichwohl arbeiten will, aus seiner Fürsorgepflicht heraus verpflichtet, den Arbeitnehmer von dieser Arbeit abzuhalten.«

Unabhängig davon, ob ein Tarifbeschäftigter krankgeschrieben ist oder nicht, kommt die Unfallversicherung für Arbeitsunfälle auf. Allerdings kann sich der Verschuldensgrad verschieben. Für einen Arbeitnehmer, der krank zur Arbeit kommt, drohen rechtlich (sofern er keine Infektionskrankheit hat) keine Konsequenzen. Das gilt selbst dann, wenn er noch krankgeschrieben ist. Denn die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt lediglich fest, dass jemand krank ist. Fühlt sich der Betroffene wieder gesund, darf er arbeiten.

Hier sollte allerdings der Betriebsrat versuchen, auf Kollegen einzuwirken, die sich krank zur Arbeit schleppen. Sowohl mit Blick auf das finanzielle Risiko für die Firma als auch wegen der Gesundheitsschäden, die dem Kollegen drohen.

© bund-verlag.de (mst)

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