Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

pr_2019_06


»Der Personalrat« 6/2019

TITELTHEMA: DIENSTVEREINBARUNGEN

Darauf müssen Personalräte achten

  • DATENSCHUTZ: Der Personalrat darf personenbezogene Daten verarbeiten
  • GERICHTE: 2018 gab es wichtige personalvertretungsgesetzliche Entscheidungen
  • KÜNDIGUNG: Wer sich rassistisch äußert, riskiert sein Arbeitsverhältnis

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Inhaltsverzeichnis 6/2019

Editorial
Magazin
Titelthema Dienstvereinbarungen
Dienststelle und Personalrat können per Vereinbarung eigenes Recht setzen. Dabei sind allerdings die rechtlichen Vorgaben zu beachten. mehr
Dienstvereinbarungen als datenschutzrechtliche Erlaubnisnormen sind möglich, haben aber auch klare Grenzen. Personalräte müssen den Schutz der Beschäftigtendaten gut im Auge behalten. mehr
Im Interesse der Beschäftigten muss der Personalrat vielerlei in Dienstvereinbarungen regeln. Dazu braucht er eine gute Strategie und klare Ziele. mehr
Dienstvereinbarungen sind oft nicht zu allen Themen erlaubt. In der Praxis wird das nicht immer beachtet. Klaus Klimaschewski erklärt, welche Folgen das hat. mehr
Personalratsarbeit
Wenn der Personalrat Beschäftigtendaten verarbeitet, muss er die Datenschutzregeln ganz genau beachten. Mobile Endgeräte sind dabei ein Fall für sich. mehr
Das Anordnen von einmaliger Sonntagsarbeit ist mitbestimmungspflichtig. Diese und weitere personalvertretungsrechtliche Entscheidungen haben die Gerichte im vergangenen Jahr getroffen. mehr
Arbeits- und Tarifrecht
Wer rassistische Äußerungen von sich gibt, riskiert sein Arbeitsverhältnis. Das kann sogar dann der Fall sein, wenn das außerdienstlich geschieht. mehr
Rechtsprechung
Michael Kröll mehr
Recht kompakt