Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Sitz in Leipzig ist die höchste Instanz in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art. Es zählt zu den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes.

Das BVerwG hat zehn Revisionssenate (mit fünf bis sieben Berufsrichtern), zwei Wehrdienstsenate (mit drei Berufsrichtern), einen Disziplinarsenat (mit vier Berufsrichtern) und einen Fachsenat.

Vor dem BVerwG müssen sich die Parteien durch einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Das BVerwG entscheidet über Revisionen gegen Urteile der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe. Dazu muss das Oberverwaltungsgericht die Revision gegen sein Urteil wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen haben. In Ausnahmefällen entscheidet das BVerwG als erste und letzte Instanz, beispielsweise bei Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder Streitigkeiten über Abschiebungsanordnungen.

Im Bereich des öffentlichen Dienstes entscheidet das BVerwG nur über beamtenrechtliche Streitigkeiten, bei Streitigkeiten mit Angestellten des öffentlichen Dienstes ist das Bundesarbeitsgericht (BAG) zuständig.

 

Weiterführende Informationen:

Gunnar Herget, Ein langer Atem ist nötig, PersR 5/2021, Magazin

 

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