Stellenplan

Der Stellenplan ist die Aufstellung und Darstellung der Arbeitsstellen (bei Beamten: Planstellen) in der öffentlichen Verwaltung.

Stellenpläne weisen sowohl freie als auch besetzte Stellen sowie Abordnungen aus und haben somit Soll-Charakter. Die Stellen basieren auf Stellenbeschreibungen, die Anforderungen und Entgeltgruppe beinhalten. Der Stellenplan richtet sich nach dem Personalbedarf und dem Etat und Haushaltsplan eines jeden Jahres.

Die Dienststelle ist verpflichtet, dem Personalrat den Stellenplan von sich aus vorzulegen, da der Personalrat diesbezüglich ein Informationsrecht nach § 66 Abs. 1 BPersVG n.F. hat.

 

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