TVöD und TV-L

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Der TVöD bezeichnet mehrere Tarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Durch den TVöD wurden der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O) sowie andere Tarifverträge weitgehend abgelöst.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat mit den Gewerkschaften einen eigenen TV-L abgeschlossen, wobei dieser inhaltlich größtenteils dem TVöD entspricht.

Der TVöD beinhaltet allgemeine Regelungen für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, z.B. zu Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Ausschlussfristen. Der Besondere Teil enthält Regelungen für bestimmte Sparten bspw. für die Verwaltung, für Krankenhäuser, für Sparkassen, für Flughäfen und für die Entsorgung.

 

Weiterführende Informationen:

  • Axel Görg, TVöD – wichtige Änderungen, PersR 7-8/2021, 24
  • Oliver Bandosz, Was bringt der TV Digitalisierung, PersR 1/2022, 35
  • Oliver Bandosz, Tarifeinigung mobile Arbeitsformen, PersR 1/2022, 39

 

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