Die Zeitschrift "Der Personalrat" gehört zum Bedarf der laufenden Geschäftsführung nach § 44 Abs. 2 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der Landes- personalvertretungsgesetze. Die Kosten hierfür hat die Dienststelle zu tragen. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Personalrats.
- ist die führende Fachzeitschrift für Interessenvertretungen
im öffentlichen Dienst – und das bereits seit 26 Jahren. 11-mal im Jahr informiert sie fundiert über aktuelle Entwicklungen im Personalrecht und zeigt Handlungsmöglichkeiten für die erfolgreiche Personalratsarbeit auf. Unser Team aus profilierten Fachautorinnen und -autoren legt großen Wert auf leicht verständliche und praxisnahe Artikel aus den Bereichen Personalvertretungs-, Arbeits- und Beamtenrecht. Empfehlungen für die Personalratspraxis runden unsere Berichterstattung ab.
Ständige Rubriken: Meinung, Recht kompakt, Rechtsprechung (Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht, Beamtenrecht)
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