DGB-Musterformulare für Antrag auf Betreuungsplatz
Der Betreuungsanspruch ergibt sich aus § 24 Abs. 2 SGB VIII, der seit dem 1.8.2013 eine neue Fassung hat. Der bisherige gesetzliche Auftrag an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, für Kinder bis zu drei Jahren ein »bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen vorzuhalten«, wurde in der Neufassung durch einen direkten Anspruch jedes Kindes auf einen Betreuungsplatz ersetzt. Den Anspruch können die Eltern dieser Kinder geltend machen, um deren Betreuung während ihrer Arbeitszeit sicherzustellen.
Ob die vorhandenen Plätze bereits zum Stichtag für alle Kinder im geeigneten Alter ausreichen, ist unter Experten umstritten, da noch im November 2012 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 200.000 Plätze fehlten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat für junge Eltern, die ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen möchten, ein Merkblatt und Mustertexte für die erforderlichen Anträge zusammengestellt.
Merkblatt und Mustertexte hier auf den Seiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes:
»Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Was Eltern wissen müssen«
, DGB.de vom 12.06.2013
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