Mobile Arbeit / Homeoffice

Pandemiebedingt hat das Arbeiten außerhalb der Dienststelle in den letzten Jahren stark zugenommen; zum Teil war Homeoffice sogar verpflichtend.

Homeoffice bedeutet, regelmäßig in den eigenen vier Wänden zu arbeiten. Ein anderer Begriff dafür ist (alternierende) Telearbeit. Alternierend beschreibt den Wechsel zwischen einem Arbeitsplatz zu Hause und einem Arbeitsplatz im Büro. Es wird dann an vorab fest vereinbarten Tagen bzw. zu fest vereinbarten Zeiten zu Hause gearbeitet wird.

Der Unterschied zwischen Telearbeit und Homeoffice besteht darin, dass Telearbeit der Arbeitsstättenverordnung unterliegt, die die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten an ihren Arbeitsstätten regelt. Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte, wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat.

Mobile Arbeit kann im Gegensatz zum Homeoffice an unterschiedlichen Orten erbracht werden, also außerhalb der eigentlichen ersten Arbeitsstätte. Das kann die eigene Wohnung sein (deshalb wird Homeoffice als Form mobilen Arbeitens angesehen), das kann ein Cafe oder der Zug sein.

Der Personalrat hat bei der Einführung, Änderung und Aufhebung von Arbeitsformen außerhalb der Dienststelle mitzubestimmen (§ 80 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG n.F.).

Unfallschutz: Es gibt zwei beachtenswerte Verbesserungen beim Unfallschutz mobiler Arbeitsformen, die auch für die gesetzlich Versicherten des öffentlichen Dienstes von Belang sind. § 8 SGB VII hat u.a. die »Versicherungslücke« bei mobiler Arbeit für die Wege im eigenen Haushalt (z. B. zum Holen eines Getränks, zur Nahrungsaufnahme, zum Toilettengang etc.) geschlossen.

Weiterführende Informationen:

  • Horst Welkoborsky, Wichtige Neuerungen, PersR 1/2022, 17
  • Wolfgang Däubler, Mitbestimmtes Homeoffice?, PersR 1/2022, 8
  • Wolfgang Däubler, Arbeitshilfe Dienstvereinbarung – Checkliste, PersR 1/2022, 12
  • Wolfgang Däubler, Dienstvereinbarung Mobile Arbeit – Musterformulierungen mit Hinweisen, PersR 1/2022, 13

 

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