10 Fragen zu Mitbestimmung und Betriebsratsarbeit

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Das geht noch besser. Für das nötige Fachwissen empfehlen wir den Informationsdienst »Betriebsrat und Mitbestimmung« und den BetrVG Kommentar für den Betriebsrat.

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Frage 1:
Wie oft muss der Betriebsrat eine Betriebsversammlung abhalten?
Keine Antwort Vier Betriebsversammlungen pro Jahr sind Pflicht. Und zwar eine in jedem Kalendervierteljahr.
→ Mehr dazu in Ausgabe 10/2018 von »Betriebsrat und Mitbestimmung«
Frage 2:
Müssen Betriebsratsmitglieder an den Betriebsratssitzungen teilnehmen?
Keine Antwort Ja, die Teilnahme gehört zu den Pflichten eines Betriebsratsmitglieds. Im Fall einer Verhinderung muss der Vorsitzende ein Ersatzmitglied einladen.
→ Mehr dazu in Ausgabe 12/2018 von »Betriebsrat und Mitbestimmung«
Frage 3:
Was ist ein Monatsgespräch?
Keine Antwort Ein Gespräch, bei dem Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen.
→ Mehr dazu in Ausgabe 2/2019 von »Betriebsrat und Mitbestimmung«
Frage 4:
Kann ein Betriebsratsbeschluss aufgehoben werden?
Keine Antwort Ja, aber nur, wenn er noch nicht anderen Personen, z.B. dem Arbeitgeber, bekannt geworden ist. Er darf also noch keine Außenwirkung entfaltet haben.
→ Mehr dazu in Ausgabe 6/2018 von »Betriebsrat und Mitbestimmung«
Frage 5:
Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeit?
Keine Antwort Ja, er bestimmt mit bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
→ Mehr dazu in Ausgabe 6/2018 von »Betriebsrat und Mitbestimmung«
Frage 6:
Muss der Arbeitgeber den Betriebsrat bei der Personalplanung beteiligen?
Keine Antwort Ja, er muss den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über die betriebliche Personalplanung, insbesondere den aktuellen und zukünftigen Personalbedarf unterrichten.
→ Mehr dazu in Ausgabe 11/2018 von »Betriebsrat und Mitbestimmung«
Frage 7:
Beschäftigte können ein Betriebsratsmitglied ihrer Wahl zu einem Personalgespräch hinzuziehen. Muss der Arbeitgeber darüber informiert werden?
Keine Antwort Nein, es kann aber vorteilhaft sein, ihn darüber zu informieren. So bekommt das Gespräch einen offiziellen Charakter.
→ Mehr dazu in Ausgabe 9/2019 von »Betriebsrat und Mitbestimmung«
Frage 8:
Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat bei der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds?
Keine Antwort Der Arbeitgeber muss den gesamten Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß anhören und dessen Zustimmung einholen.
→ Mehr dazu in Ausgabe 8/2018 von »Betriebsrat und Mitbestimmung«
Frage 9:
Der Betriebsrat kann beim Urlaub mitbestimmen. Worauf erstreckt sich die Mitbestimmung?
Keine Antwort Auf die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kein Einverständnis erzielt wird.
→ Mehr dazu in Ausgabe 3/2019 von »Betriebsrat und Mitbestimmung«
Frage 10:
Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen?
Keine Antwort Ja, bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
→ Mehr dazu in Ausgabe 10/2018 von »Betriebsrat und Mitbestimmung«
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