Beschäftigte können ein Betriebsratsmitglied ihrer Wahl zu einem Personalgespräch hinzuziehen. Muss der Arbeitgeber darüber informiert werden?
Keine Antwort
Nein, es kann aber vorteilhaft sein, ihn darüber zu informieren. So bekommt das Gespräch einen offiziellen Charakter.
→ Mehr dazu in Ausgabe 9/2019 von »Betriebsrat und Mitbestimmung«