Quiz zum Arbeitsschutz

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Das geht noch besser. Schau noch mal rein in deine »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«.

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Frage 1:
Wer führt Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung bei Werkverträgen durch?
Keine Antwort Das muss immer der Chef der Werkarbeitnehmer, also der Werkvertragsunternehmer machen – obwohl er gar nicht vor Ort ist.
→ Mehr dazu in Ausgabe 9/2020 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 2:
Sind Augenuntersuchungen bei Bildschirmarbeit Pflicht?
Keine Antwort Ja. Jeder, der am Bildschirm arbeitet, kann sie vom Arbeitgeber einfordern.
→ Mehr dazu in Ausgabe 9/2020 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 3:
Darf der Chef die Installation der Corona-Warn-App auf einem Dienst-Handy verlangen?
Keine Antwort Nein, der Einsatz ist freiwillig – auch im Betrieb und auf dem Diensthandy. Arbeitgeber können das nicht anordnen.
→ Mehr dazu in Ausgabe 8/2020 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 4:
Kann eine Corona-Infektion ein Arbeitsunfall sein?
Keine Antwort Die Infektion kann ein Arbeitsunfall sein, unabhängig davon, ob Beschäftigte in einem besonders gefahrgeneigten Betrieb (z. B. Krankenhaus) arbeiten. Voraussetzung: Infektion erfolgte durch intensiven beruflichen Kontak mit einer nachweislich infizierten Person (»Indexperson«).
→ Mehr dazu in Ausgabe 12/2020 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 5:
Gilt die tägliche Höchstarbeitszeit auch für Homeoffice und mobile Arbeit?
Keine Antwort Ja. Die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes gelten uneingeschränkt auch für mobile Arbeit und Homeoffice.
→ Mehr dazu in Ausgabe 3/2020 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 6:
Setzt mobile Arbeit eine Gefährdungsbeurteilung nach der ArbStättV voraus?
Keine Antwort Für mobile Arbeit gilt die ArbStättV nicht, daher entfällt auch die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV. Mögliche Gefährdungen durch mobiles Arbeiten sind i.R.d. Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG zu ermitteln.
→ Mehr dazu in Ausgabe 3/2020 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 7:
Muss ich nach dem ArbZG vorgeschriebene Pausen wirklich machen?
Keine Antwort Ja, die Pausen nach ArbZG müssen auch genommen werden. Sie beugen Ermüdung und Unfällen vor.
→ Mehr dazu in Ausgabe 6/2019 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 8:
Darf der Arbeitgeber verbieten, während der Pause das Betriebsgelände zu verlassen?
Keine Antwort Nein. Beschäftigte können frei wählen, wie und auch wo sie die Pause verbringen.
→ Mehr dazu in Ausgabe 6/2019 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 9:
Wann ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten?
Keine Antwort Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig krank sind.
→ Mehr dazu in Ausgabe 10/2018 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 10:
Darf der Betriebsrat bei allen BEM-Gesprächen dabei sein?
Keine Antwort Das setzt das Einverständnis des Betroffenen voraus. Die Entscheidung liegt also beim Beschäftigten.
→ Mehr dazu in Ausgabe 10/2018 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
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