Der Arbeitgeber muss auch im Homeoffice (Telearbeitsplatz) eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Müssen Beschäftigte ihn dafür in die Wohnung lassen?
Keine Antwort
Nein. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist durch das Grundgesetz geschützt. Der Arbeitgeber kann die für die Beurteilung erforderlichen Daten auch durch Fragebögen und Fotos ermitteln.
→ Mehr dazu in Ausgabe 6/2021 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«