Darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer krankheitsbedingt kündigen, ohne vorher ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen?
Keine Antwort
Der Arbeitgeber darf ohne vorheriges BEM kündigen, wenn auch ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM neuerlichen Krankheitszeiten des Arbeitnehmers nicht vorgebeugt hätte und das Arbeitsverhältnis nicht hätte erhalten können. Das muss der Arbeitgeber notfalls darlegen und beweisen.
→ Mehr dazu in Ausgabe 1/2018 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«