10 Fragen zum Arbeitsschutz

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Das geht noch besser. Für das nötige Fachwissen empfehlen wir die »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« und den Basiskommentar zum Arbeitsschutzgesetz.

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Frage 1:
Wann bestimmt der Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz mit?
Keine Antwort Voraussetzung des Mitbestimmungsrechts ist, dass den Arbeitgeber eine gesetzliche Pflicht zum Tätigwerden trifft, ihm bei der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen aber Handlungsspielräume verbleiben.
→ Mehr dazu in Ausgabe 9/2018 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 2:
Hat der Betriebsrat Anspruch auf Schulungen im Arbeitsschutz?
Keine Antwort Auf Grundlagenseminare (z. B. zum Thema Arbeitssicherheit, Unfallverhütung) besteht immer Anspruch. Sie gelten ohne nähere Darlegung als erforderlich. Der Besuch von Spezialseminaren (z. B. zu Mobbing) muss näher begründet werden.
→ Mehr dazu in Ausgabe 2/2019 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 3:
Wer muss die Beschäftigten unterweisen?
Keine Antwort Der Arbeitgeber, aber er kann die Unterweisung an fachkundige Personen delegieren (z. B. Vorgesetzte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt).
→ Mehr dazu in Ausgabe 2/2018 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 4:
Was muss eine Gefährdungsbeurteilung beinhalten?
Keine Antwort Gefährdungsbeurteilungen sind »ganzheitlich« zu verstehen. Sie müssen alle Belastungen eines Arbeitsplatzes identifizieren– also immer sowohl die physischen als auch die psychischen.
→ Mehr dazu in Ausgabe 12/2019 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 5:
Müssen sich Beschäftigte bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge körperlich untersuchen lassen?
Keine Antwort Nein. Im Arbeitsschutzrecht gibt es nie einen Untersuchungszwang. Gegen den Willen des Beschäftigten gibt es keine körperlichen Untersuchungen.
→ Mehr dazu in Ausgabe 11/2018 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 6:
Gibt es ein Recht auf Hitzefrei?
Keine Antwort Nein. Ein Recht auf Hitzefrei oder eigenmächtiges Fernbleiben vom Arbeitsplatz besteht nicht automatisch. Erst wenn der Arbeitgeber jegliche Schutzmaßnahmen verweigert, ist zu überlegen, ob ein Arbeiten noch zumutbar ist.
→ Mehr dazu in Ausgabe 7/2018 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 7:
Wer trägt die Kosten für eine erforderliche Bildschirmbrille?
Keine Antwort Der Arbeitgeber trägt die Kosten.
→ Mehr dazu in Ausgabe 6/2018 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 8:
Darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer krankheitsbedingt kündigen, ohne vorher ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen?
Keine Antwort Der Arbeitgeber darf ohne vorheriges BEM kündigen, wenn auch ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM neuerlichen Krankheitszeiten des Arbeitnehmers nicht vorgebeugt hätte und das Arbeitsverhältnis nicht hätte erhalten können. Das muss der Arbeitgeber notfalls darlegen und beweisen.
→ Mehr dazu in Ausgabe 1/2018 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 9:
Wann muss ein Arbeitsunfall beim Träger der Unfallversicherung gemeldet werden?
Keine Antwort Meldepflichtig ist ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod führt.
→ Mehr dazu in Ausgabe 2/2018 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Frage 10:
Bestimmt der Betriebsrat bei der Arbeitszeit im Betrieb immer mit?
Keine Antwort Der Betriebsrat bestimmt nur bei der Verteilung der Arbeitszeit mit, nicht bei der Dauer. Das wird üblicherweise im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt.
→ Mehr dazu in Ausgabe 1/2017 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
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