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Ihre Ergebnisse
Frage 1:
Aktives und passives Wahlrecht haben nun alle Beschäftigten ab 16 Jahre.
Keine Antwort
Nein.
Frage 2:
Der Wahlvorstand muss beim normalen Wahlverfahren spätestens 10 Wochen vor dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats, beim einfachen Verfahren vier Wochen vorher bestellt werden.
Keine Antwort
Ja.
Frage 3:
Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder legt jeder Betrieb selbst fest.
Keine Antwort
Nein.
Frage 4:
Werden zwingende Fristen im Wahlverfahren nicht eingehalten, ist die Wahl anfechtbar.