Teil V - Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

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Das geht noch besser. Aber nicht verzagen – stell vor allem immer Fragen, damit nichts unklar bleibt.

Ihre Ergebnisse

Frage 1:
Der Arbeitgeber beabsichtigt einem Betriebsratsmitglied außerordentlich zu kündigen und will hierzu die Zustimmung des dreiköpfigen Betriebsrats einholen. Darf das zu kündigende Betriebsratsmitglied an der Beratung und Beschlussfassung mitwirken?
Keine Antwort Nein: Das zu kündigende Betriebsratsmitglied ist befangen An seine Stelle tritt ein Ersatzmitglied.
Frage 2:
Der Arbeitgeber will die Zustimmung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds einholen. Der Betriebsrat äußert sich innerhalb der 3-Tages-Frist nicht. Ist die Zustimmung damit erteilt?
Keine Antwort Nein: Äußert sich der Betriebsrat nicht, gilt seine Zustimmung als verweigert.
Frage 3:
Der Arbeitgeber kündigt einem Betriebsratsmitglied außerordentlich, ohne zuvor die Zustimmung des Betriebsrats eingeholt zu haben. Kann die Zustimmung nachträglich noch erteilt werden?
Keine Antwort Nein: Eine ohne Zustimmung des Betriebsrats erklärte außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist stets unwirksam.
Frage 4:
Ein Betriebsratsmitglied legt sein Amt nieder. 3 Monate danach kündigt der Arbeitgeber diesem ordentlich. Ist dies möglich?
Keine Antwort Nein: Eine ordentliche Kündigung ist erst nach einem Jahr nach dem Rücktritt des Betriebsratsmitglieds zulässig.
Frage 5:
Ein Betriebsratsmitglied legt sein Amt nieder. Nach 1,5 Jahren kündigt der Arbeitgeber diesem ordentlich. Ist dies möglich?
Keine Antwort Ja: Der nachwirkende Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder gilt nach ihrem Ausscheiden nur für ein Jahr.
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