Der Arbeitgeber kündigt einem Betriebsratsmitglied außerordentlich, ohne zuvor die Zustimmung des Betriebsrats eingeholt zu haben. Kann die Zustimmung nachträglich noch erteilt werden?
Keine Antwort
Nein: Eine ohne Zustimmung des Betriebsrats erklärte außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist stets unwirksam.