Der AG plant, aus der Marketingabteilung 3 Personen wegen wirtschaftlicher Probleme zu kündigen. Die Auswahl überlässt er dem Betriebsrat. In Ordnung?
Keine Antwort
Nein: die Personen muss der Arbeitgeber schon selbst benennen. Das kann er dem Betriebsrat nicht überlassen.