Das geht noch besser. Aber nicht verzagen – stell vor allem immer Fragen, damit nichts unklar bleibt.
Ihre Ergebnisse
Frage 1:
Der Chef eines großen Unternehmens kündigt einem langjährigen Mitarbeiter einfach so, ohne Grund. Geht das?
Keine Antwort
Nein. Es muss immer ein Kündigungsgrund vorliegen, wenn das KSchG anwendbar ist.
Frage 2:
Braucht der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats, bevor er einem Beschäftigten kündigt?
Keine Antwort
Nein. Für eine Kündigung reicht die Anhörung des Betriebsrats. Eine positive Zustimmung ist nicht nötig.
Frage 3:
Der Arbeitgeber will einem Betriebsratsmitglied kündigen, weil dieses öfter zu spät kommt. Geht das?
Keine Antwort
Nein. Die ordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern ist grundsätzlich ausgeschlossen. Möglich ist hier nur eine fristlose Kündigung, wenn ein besonders wichtiger Grund vorliegt.
Frage 4:
Ein Betriebsratsvorsitzender beteiligt sich an einer Schlägerei im Betrieb und wird deswegen verurteilt. Kann der Arbeitgeber ihm fristlos kündigen?
Keine Antwort
Ja. Allerdings erfordert die fristlose Kündigung stets die Zustimmung des Betriebsrats.
Frage 5:
Wer kann die Kündigungsschutzklage einreichen?
Keine Antwort
Der gekündigte Arbeitnehmer: er allein kann binnen 3 Wochen die Kündigungsschutzklage einreichen.